POL-GT: Aktion Radschlag Radfahrstreifen und Radschutzstreifen - Kennen Sie den Unterschied?
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Im Kreis Gütersloh verunglückte Fahrradfahrer stellten 2018 einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtzahl der bei Verkehrsunfällen verletzten dar. Ziel der Aktion Radschlag, welche die Fahrrad- und Pedelecfahrer in den Fokus stellt, ist unter anderem die Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit Fahrradfahrern. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, die Verkehrsregeln sicher zu beherrschen. Immer wieder stellen wir in Gesprächen mit Verkehrsteilnehmern fest, dass gerade die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer längst nicht allen klar sind. In einer kleinen Serie frischen wir diese Regeln anschaulich auf. Radfahrstreifen und Radschutzstreifen:
Radfahrstreifen sind Teil der Fahrbahn und stellen einen abgetrennten Sonderfahrstreifen für Fahrradfahrer dar. Optisch ist dieser markiert mit einer durchgezogenen Linie. Eine Benutzungspflicht besteht nur in Verbindung mit Zeichen 237 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4338834). Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Fahrstreifen nur zum ab- und einbiegen nutzten.
Radschutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn. Optisch sind sie mit einer unterbrochenen Linie markiert. Diese Markierung darf bei Bedarf durch Kraftfahrzeuge überfahren werden, solange Fahrradfahrer nicht gefährdet werden. Wenn es nicht anders ausgezeichnet ist, besteht auf Radschutzstreifen ein Park-, allerdings kein Halteverbot.
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