POL-GT: Schwerverkehrskontrollen
Gütersloh (ots)
Rheda-Wiedenbrück (VT) In den Abendstunden des Donnerstag, 05.09.2019, führte der Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh auf der Bielefelder Straße (B 61) in Rheda-Wiedenbrück Schwerverkehrskontrollen durch. Leider zeigte sich dabei erneut, dass es immer wieder zu eklatanten Verstößen kommt.
Ein 48jähriger Sattelzug-Fahrer, einer deutschen Spedition aus dem Regierungsbezirk Münster, wurde mit nicht unerheblichen Verstößen gegen die Sozialvorschriften sowie das Arbeitszeitgesetz erwischt. Weiterhin wurde bei der Fahrzeugkombination, mit der Schüttgut transportiert wurde, eine nicht unerhebliche Überladung festgestellt. Dem Fahrer wurde für eine Ruhezeit von 11 Stunden die Weiterfahrt untersagt. Gegen die Fahrer und auch einen Speditionsverkehrsleiter wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Fahrer erwartet für die fahrpersonalrechtlichen Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 1035,-EUR. Für die Überladung gibt es 1 Punkt in Flensburg. Der Verkehrsleiter wird das doppelte Bußgeld bezahlen müssen. Nach dem Risikoeinstufungsverfahren von Unternehmen, nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, werden diese Verstöße als schwerer Verstoß gewertet.
Die Lkw-Kontrollen werden im Kreis Gütersloh konsequent und regelmäßig fortgesetzt. Ein Nichteinhalten von Vorschriften kann zu schwersten Unfallfolgen führen!
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