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POL-GT: Aktion Radschlag Wie dürfen Radfahrer fahren?

POL-GT: Aktion Radschlag
Wie dürfen Radfahrer fahren?
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Gütersloh (ots)

Kreis Gütersloh (FK) - Eine wichtige Voraussetzung, um sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen, ist die Beherrschung der Verkehrsregeln. Im Kreis Gütersloh verunglückte Fahrradfahrer stellten 2018 einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtzahl der bei Verkehrsunfällen verletzten dar. Ziel der Aktion Radschlag, welche die Fahrrad- und Pedelecfahrer in den Fokus stellt, ist unter anderem die Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit Fahrradfahrern. Immer wieder stellen wir in Gesprächen mit Verkehrsteilnehmern fest, dass gerade die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer längst nicht allen klar sind. In einer kleinen Serie frischen wir diese Regeln anschaulich auf. Unser Thema heute: Fahrradfahrer - müssen sie nebeneinander oder hintereinander fahren? Grundsätzlich lässt die Straßenverkehrsordnung wenig Spielraum. Fahrradfahrer müssen hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden oder auf einer Fahrradstraße. Diese Regel gilt ebenso für geschlossene Verbände. Eine Ausnahme bilden beispielweise größere Gruppen, welche zeitgleich starten wollen. Um eine zeitraubende Abfahrt zu verkürzen, ist in diesen Fällen eine Ausnahme gestattet. Behindert wird der Verkehr bereits durch das Erschweren des Überholens, Begegnens und Ausweichsens.

Beim verbotswidrigen Nebeneinanderfahren begehen alle Fahrradfahrer, außer dem ganz rechts Fahrenden eine Ordnungswidrigkeit. Kommen Sie gut an.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
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Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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