POL-GT: Aktion Radschlag Fahren Sie mit Licht, bitte!
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Wer in den letzten Tagen früh auf den Straßen unterwegs war, hat es sicher bemerkt: Es ist Zeit, sich über die richtige Beleuchtung Gedanken zu machen.
Für Autofahrer selbstverständlich, kann nahezu jeder von einer Situation berichten, in der er einen Fahrradfahrer in der Dunkelheit nicht richtig oder fast zu spät erkannt hat. Tragisch wird es, wenn es aufgrund mangelhafter Beleuchtung zu einem Verkehrsunfall kommt.
Bitte bedenken Sie: Nur weil Sie alles sehen, können nicht alle Sie sehen.
Die richtige Fahrradbeleuchtung kann Leben retten.
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Der Frontscheinwerfer muss ein weißes Licht haben. Das Rücklicht ein rotes Licht. Geändert hat sich bereits vor einigen Jahren, dass die Front- und Rückstrahler nicht mehr nur dynamobetrieben sein müssen. Eine Akku- oder Batterie versorgte Beleuchtung (StVZO Zulassung beachten; meist eine Wellenlinie mit dem Buchstaben K und einer Zahlenkombination) ist ebenfalls erlaubt. Zudem sollte das Fahrrad Reflektoren in den Speichen, vorne und hinten, haben. Diese sind gerade beim Überqueren von Straßen wichtig!
Verunglückte Radfahrer stellen im Kreis Gütersloh einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten dar; im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern (inklusiv Pedelecfahrern) nochmals deutlich gestiegen. (2017: VU mit Radfahrer 675 mit 491 Verletzten; 2018: VU 772 mit 588 Verletzten). Mit der Aktion "Radschlag" sollen Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern durch konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen von und gegenüber Fahrradfahrern bekämpft werden.
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