POL-GT: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - Unfälle mit Flucht im Kreis Gütersloh
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (MS) - Am Mittwoch (04.12.) ereigneten sich im Kreis Gütersloh wieder mehrere Unfälle, nach denen sich die Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernten. Aufmerksame Zeugen, die Unfälle beobachteten und sich die Kennzeichen notierten, trugen zur Klärung folgender Fälle bei.
Am Mittwochmorgen (04.12., 09.00 Uhr) beschädigte ein 51-jähriger Rheda-Wiedenbrücker mit seinem VW Lastkraftwagen beim Ausparken die Mauer eines Privatgrundstückes in der Neuenkirchener Straße in Rheda und entfernte sich anschließend vom Unfallort ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Die Geschädigte wurde durch die Unfallgeräusche aufmerksam, notierte sich das Kennzeichen und verständigte die Polizei.
Ebenfalls in Rheda kam es am Mittwochvormittag (04.12., 11.10 Uhr) zu einem Unfall in der Kolpingstraße. Eine 84-jährige Fahrerin aus Rheda-Wiedenbrück fuhr mit ihrem VW Polo in Richtung Bahnhof als ihr eine 24-jährige Rheda-Wiedenbrückerin in einem Renault Twingo entgegen und aus bislang ungeklärter Ursache auf ihre Fahrbahn kam. Die 24-Jährige touchierte mit ihrem Renault den VW der 84-Jährigen und beschädigte das Fahrzeug. Bei einem anschließenden Gespräch händigte die Renault-Fahrerin der VW-Fahrerin zwar eine Telefonnummer aus, entfernte sich dann aber vom Unfallort. Da die 84-Jährige unter der Nummer niemanden erreichen konnte, verständigte sie die Polizei, die die 24-jährige ausfindig machte.
Am Mittwochabend (04.12., 18.00-18.55 Uhr) beschädigte eine 33-jährige Steinhagenerin beim Einparken mit ihrem Mercedes auf einem Supermarktparkplatz in der Gartenstraße in Halle den VW Golf einer 57-jährigen Frau aus Halle. Die 33-Jährige übergab einer Zeugin vor Verlassen des Unfallortes ihre Kontaktdaten inkl. Kennzeichen, war aber, wie im vorherigen Fall aus Rheda, im Verlauf des Abends unter der angegebenen Rufnummer nicht mehr erreichbar. Die Geschädigte verständigte daraufhin die Polizei, die die 33-Jährige anhand des Kennzeichens ausfindig machte.
Fälle wie diese beschäftigen die Polizei täglich. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass eine Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist. Eine Notiz an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Warten Sie am Unfallort, notieren Sie sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges und informieren Sie am besten umgehend die Polizei. Wir sind jederzeit unter der Polizeirufnummer 110 erreichbar! Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, begehen Sie nach §142 StGB (Unfallflucht) eine Straftat. Die Folge kann ein Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe sein.
Seien Sie fair, stehen Sie zu Ihrem Versehen und ermöglichen Sie die Schadensregulierung. Häufig genug haben wir es mit Unfallverursachern zu tun, die den Unfall abstreiten oder behaupten, ihn nicht bemerkt zu haben. Individuelle Spuren, wie Fahrzeugteile oder Lackspuren, geben jedoch Hinweise auf den Unfallverursacher.
Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie Zeuge eines Unfalls geworden sind. Merken Sie sich oder fotografieren Sie das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp, wenn sich der Verursacher vom Unfallort entfernt! Sie erreichen Ihre Polizei über den Polizeiruf 110.
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