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POL-GT: Zwei Pedelec-Fahrende nach Sturz leicht verletzt - Fahrradhelm schützt 64-Jährige

Gütersloh (ots)

Verl (MK) - Am Dienstagnachmittag (10.11., 14.00 Uhr) ereignete sich auf dem Geh- und Radweg der Bergstraße im Ortsteil Bornholte ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pedelec-Fahrenden, die jeweils leichte Verletzungen erlitten.

Ein 50-jähriger Mann aus Schloß Holte befuhr den Geh- und Radweg in Richtung Bornholte, als er beabsichtigte zwei vorausfahrende Pedelec-Fahrende zu überholen. Kurz nach dem Überholvorgang kollidierte der 50-Jährige mit einer am Radweg aufgestellten Warnbarke, verlor die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte. Trotz einer unmittelbaren Notbremsung der zuvor überholten 64-jährigen Pedelec-Fahrerin ließ sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Frau aus Verl stürzte ebenfalls mit ihrem Fahrrad. Der weitere Pedelec-Fahrer konnte rechtzeitig anhalten.

Beide Unfallbeteiligten wurden zur ambulanten Behandlung in Gütersloher Krankenhäuser transportiert. Während der 50-jährige, der keinen Fahrradhelm trug, aufgrund einer Kopfverletzung behandelt werden musste, war die Verlerin zumindest im Kopfbereich gut geschützt und blieb dort ohne Verletzungen. Durch das Tragen ihres Fahrradhelms, der durch den Sturz beschädigt wurde, wurden immerhin schwerwiegendere Kopfverletzungen verhindert.

Vergleichbare Situationen passieren tagtäglich. Immer wieder macht das Verletzungsbild deutlich, wie sinnvoll das Tragen eines Fahrradhelms ist. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms gibt: Investieren Sie in Ihre Sicherheit und tragen Sie immer einen Fahrradhelm! Fahrradhelme retten Leben! Fahrradfahrern fehlen Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel eine schützende Karosserie, Sicherheitsgurte oder Airbags. Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist besonders der Kopf gefährdet - schwerste Gehirnverletzungen können die Folge von Stürzen bei bereits sehr geringer Geschwindigkeit sein. Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines Fahrradhelmes dabei für alle Radfahrer, nicht nur für Kinder, selbstverständlich sein. Denn Fahrradhelme retten Leben! Gute, mit einem Prüfsiegel versehene Fahrradhelme sind im Fachhandel erhältlich. Beim Kauf muss darauf geachtet werden, dass der Helm, der ein anerkanntes Prüfzeichen wie GS, CE, DIN oder EN haben sollte, nicht wackelt oder verrutscht; Schläfen und Hinterkopf müssen sicher abdeckt sein. Die Ohren müssen unbedingt frei bleiben, die Sicht darf niemals beeinträchtigt sein. Der Helm muss sich unter dem Kinn leicht schließen und auch wieder öffnen lassen. Der Kinnriemen sollte etwa zwei Zentimeter breit, längenverstellbar und nicht aus elastischem Material sein. Mit verschieden dicken Polstern zum Auswechseln kann die Passform gut reguliert werden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
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Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
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