POL-GT: Silvesterbilanz der Kreispolizeibehörde Gütersloh
Gütersloh (ots)
Gütersloh (PS ) Der Jahreswechsel ins Jahr 2021 brachte für die Polizei Gütersloh wieder zahlreiche Einsätze mit sich. In der Zeit von 31.12.2020, 18.00 Uhr bis 01.01.2021, 06:00 Uhr, mussten die Polizeibeamten zu insgesamt 109 Einsätzen ausrücken. Die Zahlen lagen leicht über dem Vorjahresniveau (102).
Die gravierensten Folgen gab es um 23:20 Uhr in Borgholzhausen. Hier wurde in Folge eines Verkehrsunfalls ein 44 jähriger Mann tödlich verletzt. Hierzu wurde ein gesonderter Pressebericht gefertigt.
Weiterhin wurden 3 Verkehrsunfälle gemeldet, bei den glücklicherweise niemand verletzt wurde.
Um 0:14 Uhr wurde der Polizei der Brand einer Hecke Am Uhlenbrock in Rheda-Wiedenbrück gemeldet, der durch die eingesetzte Feuerwehr schnell gelöscht werden konnte und nur geringen Sachschaden verursachte. Um 0:29 Uhr wurde der Brand des Bücherschranks in Gütersloh im Bereich Strengerstraße/Berliner Straße gemeldet. Die Polizei leitete hierzu eine Strafverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Die Polizei sucht Zeugen zu dem Vorfall. Hinweise an die Polizei unter Telefon 05241/869-0.
Im oben genannten Zeitraum wurde die Polizei zu insgesamt 14 Ruhestörungen gerufen.
Des Weiteren mussten 26 Streitigkeiten oder Schlägereien geschlichtet werden bzw. waren Randalierer unterwegs. 2 Personen mussten die Silvesternacht im Polizeigewahrsam ausnüchtern.
Um 2:56 Uhr wurden in Herzebrock-Clarholz auf der Debusstraße ein Mann und eine Frau aus einer Gruppe mehreren Personen tätlich angegriffen und beraubt. Eine Person wurde dabei leicht verletzt und begab sich eigenständig in ein Krankenhaus. Die sofort entsandten Polizeikräfte konnten 3 Personen antreffen und vorläufig festnehmen. Diese wurden für weiteren Ermittlungen dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Polizei sucht Zeugen zu dem Vorfall. Hinweise an die Polizei unter Telefon 05241/869-0.
Von Polizeibeamtinnen und -beamten wurden insgesamt 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen die Coronoschutzverordnung bzw. die Allgemeinverfügung des Kreises eingeleitet. In weiteren 8 Fällen konnten auf Hinweise von Anrufern keine Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen vor Ort festgestellt werden.
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