POL-GT: Schwerer Verkehrsunfall auf der Langenberger Straße
Gütersloh (ots)
Rietberg (MK) - Ein schwerer Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw-Fahrern im Kreuzungsbereich Langenberger Straße/ Unter den Eichen im Ortsteil Mastholte war am Montagnachmittag (28.02., 15.30 Uhr) Einsatzanlass für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte.
Den Erkenntnissen bei der Unfallaufnahme zufolge befuhr ein 66-jähriger Mann aus Langenberg zuvor mit einem Mercedes die Langenberger Straße in Fahrtrichtung Langenberg und beabsichtigte im Kreuzungsbereich nach links in die Straße Unter den Eichen abzubiegen. Zeitgleich befuhr ein 46-jähriger Rietberger mit einem VW die Langenberger Straße in entgegengesetzte Richtung. Bei dem Abbiegeversuch des Mercedes-Fahrers kam es anschließend zur Kollision zwischen den beiden Verkehrsbeteiligten.
Durch den Aufprall der Fahrzeuge wurde der VW des 46-Jährigen von der Fahrbahn in den Straßengraben geschleudert. Der Mercedes des 66-Jährigen verblieb querstehend auf der Fahrbahn. Während ein 26-jähriger Beifahrer des VW den Pkw nach der Kollision verlassen konnte, wurde der VW-Fahrer durch die Kollision im Fahrzeug eingeklemmt.
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus Rietberg und Mastholte übernahmen nach Eintreffen die Bergung des 46-jährigen VW-Fahrers aus dem Fahrzeug. Anschließend wurde der Rietberger mit schweren Verletzungen durch den Rettungsdienst zur stationären Aufnahme in ein Lippstädter Krankenhaus transportiert.
Der Mercedes-Fahrer sowie auch der Beifahrer des VW wurden mit leichten Verletzungen durch eingesetzte Rettungskräfte und später in nahegelegenen Krankenhäusern in Wiedenbrück und Gütersloh ambulant behandelt.
Zur Unterstützung im Rahmen der Unfallaufnahme wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Sachverständiger hinzugezogen. Für den gesamten Zeitraum war der Unfallort für sämtliche Fahrtrichtungen voll gesperrt. Ein beauftragtes Abschleppunternehmen übernahm die Bergung und den Abtransport der erheblich unfallbeschädigten Fahrzeuge. Darüber hinaus wurde die zuständige Untere Wasserbehörde über ausgelaufene Betriebsstoffe in Kenntnis gesetzt. Der geschätzte Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 15 000 Euro.
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