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POL-GT: Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Baden in nicht freigegebenen Baggerseen ist lebensgefährlich

Gütersloh (ots)

Kreis Gütersloh (FK) - Die Kreispolizeibehörde Gütersloh weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abkühlen nicht dafür freigegebenen Natur- oder Baggerseen erhebliche Gefahren mit sich bringt.

In Natur- und Baggerseen können durch unterschiedlich tiefe Bereiche erhebliche Schwankungen der Wassertemperatur entstehen. Diese können innerhalb weniger Meter bis zu 15 Grad betragen, was Kreislaufzusammenbrüche, Muskelkrämpfe, Lähmungen oder einen Herzstillstand nach sich ziehen kann.

Eine ebenfalls nicht zu unterschätzende Gefahr sind abrutschende Hänge sowie steile und ungesicherte Uferbereiche. Gerade Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer können so plötzlich und für sie unerwartet den rettenden Boden unter den Füßen verlieren und ertrinken.

Zudem besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr durch Müll, Unrat und alte Arbeitsgeräte an und in den Gewässern.

Bagger über Wasser verlocken gerne mal zum Springen ins kühle Nass - doch auch hier kann keiner abschätzen, wie tief das Wasser ist und ob sich gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel nicht sofort sichtbare Drähte der Maschinen unter Wasser befinden.

Auch Schlingpflanzen können problematisch werden, wenn sich der Schwimmer in ihnen verfängt und in Panik gerät.

Außerdem können in Baggerseen an alten Maschinen unter Wasser Strudel entstehen, die Badenden in lebensgefährliche Situationen bringen und in die Tiefe ziehen können.

Kommt zu diesen ganzen denkbaren Szenarien noch Alkohol hinzu, wird es besonders gefährlich! Er schwächt den Kreislauf und sorgt dafür, dass Schwimmer ihre Kräfte überschätzen und Gefahren nicht mehr realistisch einschätzen können.

Nicht zuletzt: Die Wasserqualität wird an diesen Gewässern nicht überprüft. Damit setzen sich Badende der Gefahr aus, in gesundheitlich bedenklichem Wasser zu schwimmen.

Verzichten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit auf das Baden in einem nicht freigegebenen Natur- oder Baggersee.

Darüber hinaus wird sich in vielen Fällen Zutritt in auf das Gelände verschafft, indem man Zäune zertrampelt und entsprechende Hinweisschilder auf den Privatgrund ignoriert. So handelt es sich nicht nur um eine lebensgefährlichen, sondern auch strafbaren Ausflug. Hausfriedensbruch wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Deshalb: Werden Sie nicht zum Straftäter, nur weil Sie etwas Abkühlung der anderen Art suchen! Öffentliche Badeseen und Freibäder sind clevere Alternativen!

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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