POL-GT: E-Bike-Fahrerin fährt weiter nach Zusammenstoß mit Kind
Gütersloh (ots)
Harsewinkel (FK) - In Höhe des Kreisverkehrs Rudolf-Diesel Straße/ Brockhäger Straße kam es am Montagnachmittag (05.09., 15.15 Uhr) zu einem Verkehrsunfall zwischen einer bislang unbekannten E-Bike-Fahrerin und einem elfjährigen Fahrradfahrer.
Zum Unfallzeitpunkt befuhr der Junge mit seinem Rad die Rudolf-Diesel Straße in Richtung Brockhäger Straße. In Höhe eines dortigen Kreisverkehrs sei ihm dann eine E-Bike-Fahrerin auf dem aus der Sicht des Jungen linken Fahrradwegs entgegengekommen. Die Zweiradfahrer stießen zusammen. Beide fielen zu Boden. Da die Räder ineinander verkeilt waren, half ein Zeuge den am Boden liegenden Unfallbeteiligten auf. Anschließend fuhr die Dame weiter in Richtung Harsewinkel. Der leicht verletzte Junge fuhr mit seinem beschädigten Rad anschließend nach Hause. Die Eltern informierten richtigerweise die Polizei. Die E-Bike-Fahrerin soll zwischen 50 und 60 Jahre alt gewesen sein. Sie war ca. 165 cm groß und trug eine Brille. Bekleidet war sie mit einer grau-schwarzen Hose und trug keinen Fahrradhelm.
Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall machen? Wer kann Hinweise zu der E-Bike-Fahrerin oder dem Zeugen geben? Angaben nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Die Polizei Gütersloh informiert:
In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. In der Regel halten beteiligte Erwachsene an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage. Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei. Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Häufig stellen sich erst später dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für die erwachsenen Unfallbeteiligten besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet. In den meisten Fällen hatten die Erwachsenen gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten. Sie erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!
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