POL-GT: 12-Jährige angefahren - Unfallflucht ist eine Straftat!
Gütersloh (ots)
Gütersloh/ Rheda-Wiedenbrück (FK) - Donnerstagmorgen (24.08., 07.15 Uhr) befuhr ein 12-jähriger Fahrradfahrer den Radweg des Stadtrings Sundern in Richtung Verler Straße. In Höhe der Straße Am Anger beabsichtigte der Junge die Straße an einer Ampel zu queren. Zeitgleich befuhr ein bislang unbekannter Autofahrer den Stadtring in Richtung Carl-Bertelsmann Straße. Er wollte nach links in die Straße Am Anger abbiegen. Dabei stürzte der fahrradfahrende Junge, da er eigenen Angaben nach einen Unfall nur durch eine sehr starke Bremsung verhindern konnte. Bei Sturz fiel er gegen den Pkw. Nach einem kurzen Gespräch entfernte sich der Unbekannte vom Unfallort. Der 12-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Der Autofahrer soll zwischen 65 und 70 Jahre alt gewesen sein. Er hatte blonde Haare und fuhr einen Mini. Später wurde der Junge durch seine Eltern leicht verletzt ins Krankenhaus gefahren. Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer 05241 869-0 bei der Polizei Gütersloh zu melden.
Ebenfalls am Donnerstag (24.08., 15.40 Uhr) befuhr ein 12-Jähriger mit seinem Fahrrad den Geh- und Radweg der Fürst-Bentheim Straße, als er mit einem Pkw zusammenstieß, dessen Fahrerin von einer Hofausfahrt einer Kindertagesstätte auf die Straße fahren wollte. Der Junge fiel zu Boden und auch in diesem Fall sprachen beiden Unfallbeteiligten kurz miteinander. Die Fahrerin hinterließ ihre Daten bei dem verletzten Kind, bevor sie weiter fuhr. Im Nachgang konnte die Fahrerin des Wagens ermittelt werden. Es handelt sich um eine 26-jährige Peugeot-Fahrerin.
Die Polizei Gütersloh warnt! Informieren Sie nach einem Unfall mit Kind immer die Polizei und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage. Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei. Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)! Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden. Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet. In den meisten Fällen hatten die unfallbeteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden! In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzugezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
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