POL-GT: Mit einem Guckloch fährt man nicht weit
Gütersloh (ots)
Versmold (FK) - Zwei Gucklöcher in vereisten Windschutzscheiben und die Tatsache, dass die jeweiligen Fahrer ohne vorgeschriebene Sehhilfen am Donnerstagmorgen (11.01.) den Westheider Weg entlang fuhren, führten dazu, dass sie ihre Fahrt nicht fortsetzen durften. Ein 25-jähriger Mann aus Bad Rothenfelde und eine 18-jährige Versmolderin mussten dafür Verwarngelder zahlen.
Weitere fünf Autofahrer durften erst weiterfahren, nachdem sie die Scheiben ihrer Autos rundherum freigekratzt hatten. Auch sie mussten Verwarngelder zahlen.
Alle angehaltenen Personen gaben "Eile" als Grund vor.
Die Kontrollen der Polizei in Versmold haben am Morgen zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr stattgefunden.
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