POL-BOR: Bocholt - Schwerpunktkontrollen: Zweiräder ohne Licht im Fokus der Polizei
Bocholt (ots)
"Wenn ich was trinke, dann fahre ich nur mit dem Rad!" Ja, bevor Sie mit dem Auto fahren, sollten Sie tatsächlich besser mit dem Rad fahren, wenn man ein paar Bierchen trinken will.
Ihr Führerschein ist allerdings ab 0,3 Promille in Gefahr: Wer als Radfahrer mit mehr als 0,3 Promille - und das ist nicht wirklich viel - beispielsweise Schlangenlinien fährt oder an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, der setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Der Gesetzgeber verpflichtet Polizeibeamte, gegen Radfahrer ein Strafverfahren einzuleiten, wenn festgestellt wird, dass diese infolge des Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage ist, ihr Fahrrad sicher zu führen. Neben Geldstrafen sind hier Haftstrafen bis zu einem Jahr grundsätzlich möglich. Außerdem müssen Führerscheininhaber ernsthaft um ihren Lappen oder ihre Karte bangen. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, begeht allemal eine Straftat. Neben der Geldstrafe müssen alkoholisierte Radfahrer auch die Kosten des Verfahrens, so auch die Kosten für die Blutabnahme durch einen Arzt und die Blutuntersuchung durch ein Labor bezahlen. Fahranfänger dürfen mindestens mit einer kostspieligen Nachschulung rechnen. Aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann die Folge sein.
Wenn Sie heute Abend also auf ein paar Bier in unsere schöne Stadt wollen, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie danach noch Lenkrad oder Lenker in die Hand nehmen. Ein Taxi ist im Zweifelsfall die sicherste und im Fall der Fälle auch die deutlich günstigere Variante.
Auf das Leben! Ihre Polizei wünscht Ihnen allzeit sichere Fahrt!
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