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POL-BOR: Legden - Angebotene Teerarbeiten weckten Argwohn

Legden (ots)

Das Angebot verfing nicht: Stattdessen meldeten sich mehrere Legdener am Dienstag bei der Polizei. Ihnen waren von einem englischsprachigen Unbekannten Teerarbeiten angeboten worden - das hatte bei den Betroffenen den Verdacht geweckt, Betrügern gegenüberzustehen. Im Rahmen der Fahndung ermittelten Polizeibeamte einen 35 Jahre alten Briten, der gerade auf einem Hof entsprechende Dienste angeboten hatte. Er gab an, im Rahmen von Straßenbauarbeiten Teerreste verarbeiten zu wollen. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass der 35-Jährige in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein Zusammenhang mit aktuellen Straßenbauarbeiten ließ sich nicht feststellen. Die Beamten brachten den Briten zur Polizeiwache in Ahaus. Diese konnte er nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Sicherheitsleistung wieder verlassen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, derartige Leistungen ohne Prüfung in Anspruch zu nehmen. Bei den angeblichen Handwerkern handelt es sich in vielen Fällen um Betrüger, die gutgläubige Besitzer zu angeblichen Renovierungsarbeiten animieren wollen, die leider im Nachhinein meist erst nach diesen "Pfuscharbeiten" erforderlich sind.

Die Vorgehensweise ist nahezu immer gleich. Die sogenannten Tinker geben in der Regel vor, Straßen geteert zu haben und mit dem noch übrigen Teer günstige Arbeiten anbieten zu können. Bei Einwilligung des Besitzers werden die Betrüger meist sofort tätig. Die Handwerkerleistung wird jedoch unsachgemäß und mit billigsten Materialien fertiggestellt. Auch weichen häufig die späteren Forderungen von dem zuvor vereinbarten Preis beziehungsweise Angebot erheblich ab. Nach Beendigung der Arbeiten sind die fahrenden Kolonnen mit dem erhaltenen Geld verschwunden.

Damit nicht auch Sie Opfer der Betrüger werden, gibt Ihnen die Polizei zum Schutz folgende Empfehlungen:

   - Prüfen Sie eingehend das Angebot. Gehen Sie nie sofort auf das 
     vermeintliche "Schnäppchenangebot" ein.
   - Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale oder 
     Handwerkskammer nach.
   - Lassen Sie sich nicht auf "Schwarzarbeit" ein. Damit machen Sie 
     sich strafbar! Ein Einklagen des Schadens ist nur schwer 
     möglich. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.
   - Gewähren Sie solchen "Teerkolonnen" keinen Zutritt zum Anwesen.
   - Lassen die vermeintlichen Handwerker nicht von Ihnen ab, 
     verständigen Sie sofort

über Notruf die Polizei.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

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