POL-BOR: Stadtlohn - Nachtrag zu: Zwei Personen nach Bränden überprüft
Stadtlohn (ots)
Einer der beiden überprüften 17-jährigen Jugendlichen aus Stadtlohn ist umfassend geständig. Demnach legten die beiden Beschuldigten nicht nur die beiden Brände, sondern begingen auch die Sachbeschädigung auf dem Schoppenkamp. Weiterhin hatten sie versucht einen Altkleidercontainer auf dem K&K-Parkplatz in Brand zu setzen. Dieses Feuer verlosch jedoch selbstständig und richtete geringen Schaden an.
Der Gesamtschaden der Brände wird mittlerweile auf ca. 50.000 Euro geschätzt.
Vor diesem Hintergrund weist die Polizei darauf hin, dass neben der Strafe auf Brandstifter grundsätzlich auch die zivilrechtlichen Forderungen zu kommen. Da bei Bränden oft sehr hohe Sachschäden entstehen, von Personenschäden ganz abgesehen, können allein diese zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen eine erhebliche Lebensbürde darstellen.
Das Strafgesetzbuch sieht gem. § 306 für eine Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Wenn besondere Merkmale hinzukommen, z.B. Brandort ist eine Wohnung oder Menschen erleiden durch den Brand eine schwere Gesundheitsbeschädigung, sieht das Gesetz deutliche Strafverschärfungen vor. Die Strafmaße beziehen sich auf Erwachsenenstrafrecht, sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, gelten andere Maßstäbe.
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