POL-BOR: Gronau - Kind zurechtgewiesen und selber Fehler gemacht
Gronau (ots)
Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem Transporterfahrer ist es am Freitag gegen 07.45 Uhr in Gronau gekommen. Ein 12-jähriger Radfahrer aus Gronau wollte die Straßenseite der Kaiserstiege an einer Querungshilfe wechseln. Dazu ist er von seinem Rad gestiegen. Als das Vorderrad bereits auf der Straße war, sei ein Fahrzeug aus Richtung Heerweg schnell angefahren gekommen, so der Junge. Es kam zur Kollision zwischen dem silberfarbenen Wagen und dem Fahrrad. Der 12-Jährige gab weiter an, dass der Autofahrer kurz angehalten und ihn zurechtgewiesen habe, dass er doch aufpassen solle, und dann Richtung Vereinsstraße davongefahren sei. Der Unbekannte im Alter von circa 40 Jahren trug einen Vollbart. In dem Fahrzeug saß noch ein Kleinkind. An dem Fahrrad entstand geringer Sachschaden. Die Polizei bittet den Transporterfahrer oder Zeugen, sich beim Verkehrskommissariat unter Tel. (02562) 9260 zu melden.
Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.
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