POL-BOR: Ahaus - Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherung
Ahaus (ots)
An dem Elektroroller war kein Versicherungskennzeichen befestigt, als ein 31 Jahre alter Mann damit in Ahaus unterwegs war. Polizeibeamte hatten den Ahauser am Montagabend auf der Fuistingstraße angehalten. Er habe sich den Roller nur geliehen, gab der Fahrer an. Die Fahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug untersagten die Beamten und leiteten gegen den Fahrer sowie den Halter ein Strafverfahren ein. Dieser gab an, dass er nicht gewusst habe, dass sein E-Roller eine Versicherung benötige.
Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html.
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