POL-BOR: Heek - Smart angefahren
Heek (ots)
An der gesamten Fahrerseite eines in Heek geparkten silberfarbenen Smarts hat ein Unbekannter seine Spuren hinterlassen. Zu dem Geschehen an der Vennstraße kam es am Sonntag zwischen 12.00 und 14.15 Uhr. Ohne seinen Pflichten nachgekommen zu sein, entfernte sich der Unfallverursacher, mutmaßlich mit einem roten Fahrzeug, zumindest hat er rote Spuren an dem "forfour" hinterlassen. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise bitte an das Verkehrskommissariat Ahaus unter Tel. (02561) 9260.
Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Zu den schwerwiegendsten Verstößen, die man im Straßenverkehr begehen kann, zählt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Auch bei vermeintlich geringen Schäden drohen bereits hohe Strafen. Dass Unfallflucht nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden kann, lässt sich leicht nachvollziehen. Für den Geschädigten ist es keinesfalls lustig, wenn er auf einem Schaden sitzenbleibt, den ein anderer zu verantworten hat. Ganz zu schweigen von den Fällen, bei denen Menschen verletzt und gar getötet werden. Immer wieder entziehen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach Unfällen der Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Dabei ist offensichtlich vielen nicht bewusst, dass auch bei vermeintlich geringen Schäden eine hohe Strafe droht und die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht. Doch das ist noch nicht alles. Die Kfz-Versicherungen werten eine Unfallflucht regelmäßig als Vertragsverletzung. Die Haftpflichtversicherung der Unfallverursachenden übernimmt zwar zunächst alle Kosten auf Seiten des Unfallgegners, kann diese aber ganz oder teilweise bei den Unfallverursachenden als Regressanspruch einfordern.
Auch eine Vollkaskoversicherung muss dann in der Regel den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden nicht begleichen.
Doch wie verhalte ich mich richtig? Im Prinzip ganz einfach: Der Ort des Geschehens darf erst dann verlassen werden, wenn dem Unfallgegner oder der Polizei alle relevanten Angaben zu Person, Fahrzeug und Unfallverlauf mitgeteilt wurden. Sollte der Unfallgegner nicht nach einer angemessenen Wartezeit am Unfallort erscheinen, so müssen Sie die Polizei informieren! Im Zeitalter des Handys wohl kein Problem mehr. Deshalb appelliert die Polizei: "Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Wegen eines kleinen Blechschadens riskieren Sie vorbestraft zu sein oder sogar ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben."
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