POL-BOR: Ahaus-Alstätte - Alkoholisierter Motorrollerfahrer flüchtet vor Polizei
Ahaus (ots)
Er habe die Anhalte- und Sondersignale des Polizeifahrzeugs wohl bemerkt, gab ein 16 Jahre alter Motorrollerfahrer in der Nacht zum Samstag in Ahaus-Alstätte an. Aus Angst sei er jedoch geflüchtet. Eine Mofaprüfbescheinigung habe er, diese jedoch verloren. Sie hätte ohnehin nicht gereicht. Der als Kleinkraftrad zugelassene Roller bringt es nach Angaben des Jugendlichen auf ein Tempo von rund 85 km/h. Bei seiner Flucht fuhr der alkoholisierte 16-Jähige auf einen Polizisten zu, der durch einen Sprung zur Seite einen Zusammenstoß verhindern konnte. Schließlich gelang es den Beamten, den Flüchtigen festzuhalten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der auf eine Blutalkoholkonzentration von circa einem Promille schließen ließ. Es folgte eine Blutentnahme, um den Alkoholwert exakt nachweisen zu können. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher, schrieben einen Bericht an das Straßenverkehrsamt und leiteten ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Rollerfahrer in die Obhut der Mutter übergeben.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B. eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass ein eventueller Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
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