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POL-BOR: Ahaus - Veränderungen am Motorroller
Führerscheinpflicht missachtet

Ahaus (ots)

Ein Motorradpolizist wurde am Donnerstagabend auf einen 18-jährigen Motorroller-Fahrer in Ahaus aufmerksam, der er gut im fließenden Verkehr mithalten konnte. Eine Kontrolle zeigte, dass das ursprüngliche Kleinkraftrad zunächst zu einem Mofa gedrosselt worden war und anschließend die dazu eingebauten Teile wieder entfernt wurden. Das Ergebnis: Das Gefährt war nun führerscheinpflichtig. Die vorgezeigte Mofaprüfbescheinigung reichte somit nicht. Der Beamte untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren ein.

Die Polizei stößt bei ihren Kontrollen immer wieder auf Motorroller, die entsprechende technische Veränderungen aufweisen. Das zieht Folgen nach sich, die weit über die Folgen des Strafverfahrens hinausgehen können. Bei einem Unfall drohen drastische Konsequenzen - nicht zuletzt können diese in finanzieller Hinsicht Ausmaße annehmen, die die Betroffenen über Jahre belasten. Denn Versicherer können erhebliche Regressforderungen stellen. Kosten bringen auch der Rückbau des Rollers und eine mögliche Begutachtung durch Sachverständige mit sich. Darüber hinaus sorgt das "Frisieren" des motorisierten Untersatzes für weitere Nachteile: Es drohen Probleme beim Erwerb eines Führerscheins. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Und nicht zuletzt erhöhen technische Veränderungen an einem motorisierten Zweirad die Gefahren im Straßenverkehr - insbesondere, wenn die Technik in Gestalt von Rahmen, Reifen und Bremsen nicht auf die höhere Geschwindigkeit ausgelegt ist. All das zeigt: Der illegale kurzfristige Zugewinn an Tempo kann niemals die Gefahren und Nachteile aufwiegen, die dem in vieler Hinsicht gegenüberstehen.

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw

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