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Polizei Mönchengladbach

POL-MG: 15-Jährigen mit gestohlenem Pkw gestoppt

Mönchengladbach (ots)

Über Notruf wurde am Mittwochabend kurz nach 20:00 Uhr ein blauer Kleinwagen gemeldet, der den Anrufern mit überhöhter Geschwindigkeit, aber auch wegen eines defekten Vorderreifens auf der Breitenbachstraße auffiel.

Die Besatzung eines entsandten Streifenwagens konnte den Kleinwagen, einen Seat Ibiza, auf der Breitenbachstraße ausmachen.

Der Fahrer des Seat reagierte auf ihm gegebene Anhaltezeichen nicht. Vielmehr suchte er sein Glück in der Flucht, die so aussah, dass er mit dem defekten Vorderreifen davonfahren wollte. Hierbei missachtete er bei geringer gefahrener Geschwindigkeit eine Rotlicht zeigende Ampel und konnte schließlich durch den Streifenwagen noch auf der Breitenbachstraße ausgebremst werden, wobei es zu einer leichten Kollision der beiden Fahrzeuge kam.

Die Polizisten sahen sich dann zu ihrem Erstaunen einem 15-jährigen Fahrer und einem 17-jährigen Beifahrer des als gestohlen gemeldeten Seat gegenüber.

Beide Personen sind in Bergheim und Mönchengladbach wohnhaft und bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

Die beiden Jugendlichen wurden daraufhin zunächst wegen des Verdachts des Pkw-Diebstahls festgenommen.

Noch vor Ort wurde in dem Seat starker Cannabisgeruch festgestellt. Ein Drogenvortest bei dem 15-jährigen Fahrer verlief positiv, weshalb ihm auch eine Blutprobe entnommen wurde. Weitere im Pkw aufgefundene Verbrauchseinheiten von Cannabis wurden sichergestellt und sind Bestandteil des eingeleiteten Strafverfahrens.

Es stellte sich heraus, dass der 15-Jährige in ein auf der Engelblecker Straße ansässiges Internat, in dem er selbst Schüler ist, am Vortag eingebrochen war. Hierzu hatte er ein Fenster offenstehen lassen und war eingestiegen. Danach trat er zwei Bürotüren auf und stahl daraus einen Laptop, Bargeld sowie die Fahrzeugschlüssel des Seat, mit dem er anschließend auf Spritztour ging.

Die beiden Festgenommenen wurden nach ihren Vernehmungen, in denen sie die Taten teilweise einräumten, wieder in die Obhut der Erziehungsberechtigten entlassen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.(jl)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

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