POL-MG: Neun berauschte Fahrer aus dem Verkehr gezogen
Mönchengladbach (ots)
Alkohol und andere Drogen am Steuer: Eine gefährliche Angelegenheit, gegen die die Polizei Mönchengladbach seit geraumer Zeit verstärkt und konsequent vorgeht. Dass das nötig ist zeigte sich mal wieder in den vergangenen drei Tagen: Allein in dieser Zeit und ohne vorgeplante Großkontrolle zogen Polizisten insgesamt neun berauschte Fahrer sprichwörtlich aus dem Verkehr unserer Straßen.
Am Morgen des vergangenen Samstags, genauer um 06.50 Uhr, hielten Polizisten auf der Krefelder Straße einen 34-jährigen Autofahrer an. Die Verdachtsmomente der Polizisten, dass er unter Drogeneinfluss stehen könnte, wurden durch den Drogenvortest bestätigt.
Man kann es wohl kaum anders als "unverantwortlich" nennen, das Verhalten, das ein 20-jähriger Mann einige Stunden später an den Tag legte: Er fuhr mit einem Kleinkraftrad über die Reyerhütter Straße, als Polizisten ihn zufällig sahen. Er beförderte sage und schreibe drei weitere Personen auf dem Fahrzeug. Zwei hinter ihm auf dem Sitz und ein Kind vor ihm auf dem Linker sitzend. Die Polizisten hielten ihn umgehend an. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den drei Mädchen zwischen 6 und 11 Jahren um nahe Verwandte handelte. Als wäre diese Beförderung nicht schon gefährlich genug, nahmen die Polizisten einen deutlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrer wahr. Da der Vortest zeigte, dass er deutlich alkoholisiert war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Die Mädchen übergab man in die Obhut von Erziehungsberechtigten. Der Roller wurde u.a. zur technischen Überprüfung bzgl. der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit sichergestellt. Dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus steht er im Verdacht, dass er das Fahrzeug ohne die benötigte Fahrerlaubnis führte.
Wenig später, gegen 23.05 Uhr, galten die Anhaltezeichen eines Streifenwagens im Bereich der Breitenbachstraße einem 45-jährigen Autofahrer. Auch hier bestätigte der Drogenvortest den Verdacht der Polizisten - und auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
In der darauf folgenden Nacht zu Sonntag fiel Polizisten im Bereich der Aachener Straße ein 32-jähriger Mann auf einem E-Scooter auf. Sie hielten ihn an und vermuteten alsbald einen zuvor getätigten Alkoholgenuss. Auch hier führte das Ergebnis zu einem Verfahren gegen den Fahrer, da der E-Scooter denselben Promillewerten unterliegt wie andere Kraftfahrzeuge.
War es in den genannten Fällen bislang noch nicht zu einem schädigenden Ereignis gekommen, so änderte sich das kurz danach - um 00.45 Uhr auf der Wateler Straße. Dort war ein 38-jähriger Mann mit seinem Auto unterwegs, als er ohne Einwirkung von außen von der Fahrbahn abkam, gegen einen geparkten Pkw stieß und diesen auf ein weiteres geparktes Auto aufschob. Er blieb am Ort und informierte die Polizei. Der Vortest zeigte, dass der Fahrer nicht unwesentlich alkoholisiert war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, Polizisten stellten seinen Führerschein sicher.
Recht leicht machte es ein 23-jähriger Autofahrer Polizisten, die ihn am Sonntagmorgen um 03.20 Uhr auf der Viersener Straße anhielten: schon beim Herantreten an das Fahrzeug kam ihnen aus dem Fahrzeug deutlicher Cannabisgeruch entgegen gewabert. Diese Tatsache führte zusammen mit entsprechenden körperlichen Auffälligkeiten und einem positiven Vortest ebenfalls zu einer Blutprobe.
Auf der Gartenstraße hielten Beamte um 00.55 Uhr in der Nacht zu Montag den 37-jährigen Fahrer eines Transporters an. Da der Wert des Alkoholvortests zu einer absoluten Fahruntüchtigkeit führte, stellten die Beamten den Führerschein sicher. Auch er ließ eine Blutprobe auf der Polizeiwache zurück.
Auf der Aachener Straße griffen die kontrollierenden Polizisten dann wieder zu einem Drogenvortest. Betroffen war hier ein 41-jähriger Niederländer Autofahrer, der bei der Kontrolle um 01.45 Uhr u.a. benommen wirkte, den Anweisungen der Beamten nur verzögert nachkam und nach dem Aussteigen schwankte. Der Test verlief zweifach positiv, was zu einer Blutprobe führte.
Gegen drei Uhr dann hielten Beamte einen 39-jährigen Fahrer eines Motorrollers an. Hier stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand und nach eigenen Angaben Drogen konsumiert hatte. Darüber hinaus erhärtete sich der Verdacht, dass er Tatverdächtiger eines Einbruches in dieser Nacht war. Darüber wurde bereits gesondert berichtet.
Bei allen Fahrern leiteten die jeweiligen Polizisten ein entsprechendes Verfahren gegen sie ein und untersagten ihnen die Weiterfahrt.
Diese Fälle zeigen: Sowohl mit vorgeplanten Großkontrollen als auch mit vereinzelten Kontrollen aus dem täglichen Polizeidient heraus muss zu jeder Zeit und überall im Stadtgebiet gerechnet werden. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen und / oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten, gefährdet aber vor allem auch Sie selber und Andere! (cw)
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