POL-MG: Polizei verstärkt Aktivitäten am Marienplatz
Mönchengladbach (ots)
Seit September 2019 ist ein Anstieg der Straftaten in der Rheydter Innenstadt festzustellen. "Diese Entwicklung lässt uns reagieren und angepasste Einsatzkonzepte anwenden", so Polizeipräsident Mathis Wiesselmann.
So wurden Streifen verstärkt und auch mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Zeitlich befristet hat der Polizeipräsident den Marienplatz und seine Umgebung als kriminogen auffälligen Ort nach Polizeigesetz eingestuft. Danach sind den Beamten nun anlassunabhängige Personenkontrollen möglich. In enger Abstimmung mit Kooperationspartnern wird das weitere Vorgehen entwickelt und koordiniert. "Mit der Sicherheitskooperation Vitus am Mönchengladbacher Hauptbahnhof haben wir gemeinsam mit der Stadt ein wichtiges Projekt aufgelegt, das für nachhaltig sichere Aufenthaltsqualität sorgen soll. Die typischen Probleme einer Großstadt müssen von der Polizei bearbeitet werden, aber nicht nur von ihr. Nachhaltiger Erfolg setzt dann ein, wenn alle an dem Ort handelnden Akteure ihren Beitrag leisten, sich zusammensetzen und gemeinsam vorgehen. Das gilt perspektivisch auch für Rheydt."
Eine Auswertung der Straftaten in der Rheydter Innenstadtlage hat ergeben, dass die Delikte der Straßenkriminalität nicht nur am Marienplatz selbst, sondern auch in seinem weiteren Umfeld begangen werden. Die Straftaten lassen sich engräumig daher nicht auf den Marienplatz eingrenzen.
Gemäß dieser Auswertung sind in diesem weiteren Bereich um den Marienplatz im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 20.08.2019 insgesamt 254 Straftaten bekanntgeworden. Das entspricht durchschnittlich 8 Straftaten im Monat. Der Zeitraum vom 20.08.2019 bis zum 31.01.2020 weist eine Gesamtzahl von 71 bekanntgewordenen Straftaten aus. Das entspricht durchschnittlich 14 Straftaten im Monat.
In der Öffentlichkeit wird verstärkt diskutiert, ob eine Videobeobachtung durch die Polizei ein zulässiges Mittel für die Unterstützung der polizeilichen Arbeit darstellen kann. Polizeipräsident Wiesselmann: "Wir analysieren die Lage genau. Nicht überall da, wo Straftaten begangen werden, ist Videobeobachtung rechtlich auch zulässig. Wir werden weiter im Blick haben, ob die Voraussetzungen des Polizeigesetzes für die Anordnungen der Videobeobachtung vorliegen. Stand heute ist es verfrüht, Videobeobachtung gänzlich auszuschließen oder aber auch die Voraussetzungen dafür anzunehmen. Unsere Priorität gilt unseren verstärkten polizeilichen Aktivitäten durch unseren Streifendienst, durch unsere zivilen Kräfte und durch die ermittelnden Kriminalkommissariate. Die weitere Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit Jugendamt und Kommunalem Ordnungs- und Sicherheitsdienst werden wir ebenfalls weiter nach vorne bringen. Die Gespräche hierzu laufen bereits. Es gilt, kreativ zu denken und entschlossen zu handeln."
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