POL-MG: HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikbranche
Mönchengladbach (ots)
Die Polizei Mönchengladbach teilt hier eine Pressemeldung des Hauptzollamtes Krefeld:
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am Freitag, den 16.07.2021, in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Auch der Krefelder Zoll hat sich mit 29 Bediensteten an dem bundesweiten Einsatz beteiligt, an dem im Kontrollbezirk des Hauptzollamtes Krefeld mit weiteren zwölf Kräften auch die Autobahnpolizei Hilden, das Polizeipräsidium Mönchengladbach, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Bundesamt für Güterverkehr eingebunden waren.
104 Personen waren aufgefordert, dem Zoll detailliert zu ihren Arbeitsverhältnissen Auskunft zu geben. Insbesondere kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.
Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Nach den Kontrollerkenntnissen werden nun von 69 Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft.
Im Bereich des Hauptzollamtes Krefeld ergaben sich bei den Kontrollen vor Ort folgende Auffälligkeiten:
- In neun Fällen der Verdacht auf Beitragshinterziehung - In vier Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch - In einem Fall der Verdacht auf Scheinselbständigkeit - In sechs Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht - In fünf Fällen der Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung - In einem Fall der Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung
In sechs Fällen wird der Zoll in Krefeld ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.
Die Zusammenarbeitsbehörden stellten folgende Auffälligkeiten fest:
- Elf Strafanzeigen sowie zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz - Fünf Verstöße aufgrund von Überladung und mangelhafter Ladungssicherheit - Drei Verstöße nach der Betriebssicherheitsverordnung - Zwei Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften - Einen Verstoß gegen Karbotagevorschriften - In einem Fall bestand der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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