POL-MG: Haustürbetrug: Falscher Handwerker und falsche Telekom-Mitarbeiter unterwegs
Mönchengladbach (ots)
Am Montag, 15. Mai, ist es zu zwei Trickbetrügen an der Haustür im Stadtgebiet ge-kommen.
Bei einer 83-Jährigen klingelte es gegen 9.15 Uhr an der Wohnungstür an der Kai-serstraße. Dort stand ein Mann, der sich unter Vorzeigen eines Ausweises als Mit-arbeiter der Telekom vorstellte. Er bat um Einlass in die Wohnung, da er am Fernse-her und Router "etwas messen müsse". Nachdem ihm die Seniorin Einlass gewähr-te, rief er per Mobiltelefon einen weiteren angeblichen Techniker hinzu, der nur wenig später ebenfalls die Wohnung betrat. Dieser Mann hielt sich teilweise unbe-obachtet in den Räumen auf. Als die Männer die Wohnung verlassen hatten, stellte die Seniorin fest, dass eine Armbanduhr entwendet wurde.
Die Männer kann sie wie folgt beschreiben: Einer ist schlank, hat dunkle Haare und trug dunkle Kleidung. Der andere ist korpulent und trug eine dunkle Schirmmütze.
In Venn kam es ebenfalls zu einem Trickbetrug. Eine 87-Jährige öffnete gegen 13.15 Uhr ihre Wohnungstür an der Hermann-Hesse-Straße. Ein Mann stellte sich als Handwerker vor, der aufgrund von Kanalarbeiten auf der Straße, das Wasser im Bad abstellen müsse. Die Seniorin gewährte ihm Einlass. Gemeinsam begaben sie sich zunächst ins Badezimmer. Unter einem Vorwand schickte er die Seniorin in ein anderes Zimmer, so dass er unbeaufsichtigt war. Im Anschluss gingen sie in den Keller und die Seniorin erhielt den Auftrag ein Rädchen am Wasserzähler zu be-obachten, während der angebliche Handwerker zurück in die Wohnung ging. Kurze Zeit später verabschiedete er sich und verließ das Haus. Dann stellte die 87-Jährige fest, dass diverser Schmuck entwendet wurde.
Den Mann beschreibt sie wie folgt: Etwa 1,70 Meter groß, zwischen 40 und 45 Jahre alt, schlank, dunkles Haar. Er trug einen Blaumann sowie blaue Arbeitsschuhe.
Die Polizei Mönchengladbach warnt in diesem Zusammenhang: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Auch keine Handwerker oder sonstige Dienstleister, die Sie nicht selbst oder Ihnen Bekannte beauftragt haben. Bestellen Sie Unbekannte im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson an-wesend ist. (cr)
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