POL-MG: 14-Jähriger bei Fußballspiel schwer verletzt | Staatsschutz ermittelt wegen möglicher ausländerfeindlicher Motivation
Mönchengladbach (ots)
Ein 14-jähriger Junge aus Mönchengladbach mit Migrationshintergrund ist am Sonntag, 17.09.2023, bei einem Fußballspiel der B-Jugend zwischen dem SV Mönchengladbach und dem SV Neersbroich SPFR 1 in Mönchengladbach-Uedding schwer verletzt worden und kam zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Am Donnerstagnachmittag, 21.09.2023, erstattete die Mutter des 14-Jährigen bei der Mönchengladbacher Polizei Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Während des Fußballspieles soll eine aufgeheizte und aggressive Stimmung geherrscht haben. Es seien rassistische, ausländerfeindliche Äußerungen auch in Richtung ihres Sohnes gefallen. Gegen 11.40 Uhr habe es im Fußballspiel eine Situation gegeben, bei der zwei gegnerische Fußballspieler während des Ballspieles auf ihren Sohn körperlich eingewirkt hätten. Ihr Sohn sei geschubst worden und habe einen Ellenbogenstoß gegen den Brustkorb bekommen. Unter Luftnot sei er schließlich zu Boden gefallen und ein Rettungswagen sei angefordert worden. Dieser brachte ihn zunächst in ein Mönchengladbacher Krankenhaus. Von dort aus kam er zur weiteren intensivmedizinischen Behandlung in ein Krefelder Krankenhaus.
Wegen des im Raum stehenden ausländerfeindlichen Hintergrundes bei der möglicherweise vorsätzlichen Körperverletzung hat eine Ermittlungskommission beim Staatsschutz der Polizei Mönchengladbach die Ermittlungen aufgenommen.
Bei den am Anfang stehenden Ermittlungen geht es darum, die gesamten Abläufe beim Fußballspiel herauszuarbeiten und insbesondere zu ermitteln, ob die Körperverletzung des 14-Jährigen im Rahmen eines Foulspieles geschah und/oder ob sie vorsätzlich und mutwillig begangen wurde. Die Ermittlungen erstrecken sich auch darauf, herauszufinden, wer welche ausländerfeindlichen Äußerungen von sich gab und ob diese im unmittelbarem Zusammenhang mit der Körperverletzung zum Nachteil des 14-Jährigen stehen.
Der 14-Jährige befindet sich nach wie vor zur stationären Behandlung im Krankenhaus. Er ist zwar ansprechbar, ist bislang aber noch nicht vernehmungsfähig gewesen.(wr)
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