POL-MG: Gemeinsame Presseerklärung zur Rheydter Spätkirmes: Polizei und Ordnungsamt im Einsatz für die Sicherheit der Gäste
Mönchengladbach (ots)
Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher der Rheydter Spätkirmes vom 13. bis 16. September 2024 zu gewährleisten, werden Polizei und Ordnungsamt an den Kirmestagen die Präsenz in der Rheydter Innenstadt und auf dem Kirmesgelände verstärken. Ein privater Sicherheitsdienst wird das Gelände nachts bewachen und auch zu den Öffnungszeiten vor Ort sein.
Wie bei der Frühkirmes im Mai richtet die Polizei an der Kreuzung Gracht/Limitenstraße eine mobile Wache ein. Sie ist Anlaufstelle für Kirmesgäste, die zum Beispiel eine Anzeige erstatten möchten oder die Hilfe der Polizei benötigen, weil sie etwa einen Angehörigen auf dem Kirmesgelände aus den Augen verloren haben.
Im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes zur Bekämpfung der Messergewalt im öffentlichen Raum wird die Polizei zudem einen besonderen Fokus auf das Mitführen von Messern jeglicher Art und gefährlicher Gegenstände auf der Kirmes legen und selektive Personenkontrollen durchführen sowie durch Beamte des Kommissariats Kriminalitätsvorbeugung an einem eigenen Stand Aufklärung betreiben.
Um das Sicherheitsgefühl der Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher zu stärken, setzt die Polizei wieder zwei mobile Videobeobachtungsanlagen ein. Standorte der zwei Kamerasysteme werden an der Straße Gracht sowie an der Limitenstraße sein.
Über Kameras, die sich auf einem Anhänger in sechs Meter Höhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Mönchengladbacher Polizei übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mönchengladbach live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern, indem unverzügliche Einsatzkräfte entsandt werden. Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Kirmes.
Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden. Bestimmte Bereiche - wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen - werden im Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt.
Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.
Wie jedes Jahr ist die Kirmes besonders ein Fest für die Familie, für Kinder und Jugendliche. Die Stadt Mönchengladbach weist noch einmal darauf hin, dass der Cannabiskonsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf der gesamten Kirmes verboten ist. Ordnungsamt und Polizei werden im Rahmen ihrer regulären Streifengänge auf die Einhaltung dieses Verbotes achten. (et)
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