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POL-HA: Präventionshinweise der Polizei Hagen - Sexualisierte Gewalt an Kindern - auch ein Thema für Sportvereine?

Hagen (ots)

Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist ein Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Neben der Strafverfolgung gilt es, auch umfassende Präventions- und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ist das Thema "sexualisierte Gewalt an Kindern" auch ein Thema für Sportvereine? Zu dieser Frage hat die Dienststelle für Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Hagen einige Informationen sowie Präventionshinweise zusammengestellt. "Es gibt nur sehr wenige übergriffige Personen in Sportvereinen - fast alle Trainer, Übungsleiter und sonstige Vereinsmitarbeiter machen ohne Hintergedanken sehr gute und engagierte Arbeit zum Wohl der Kinder", betont Kriminalhauptkommissarin Claudia Dahmen von der Polizei Hagen. "Aber es gibt auch die wenigen Personen, egal ob selber Sportler oder Mitarbeiter, die die Vereine nutzen, um gegenüber Kindern sexuell übergriffig zu werden", so Dahmen weiter. Das Sportvereine, aber auch andere Vereine die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für diese Personengruppe interessant sind, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Täterinnen und Täter hier Zugriff auf viele Minderjährige haben. Andererseits können auch Vereinsstrukturen eine entscheidende Rolle spielen - denn sie sind oftmals wie eine große Familie anzusehen, in der man sich gegenseitig vertraut und anderen nicht zutrat, dass eine Person Schutzbefohlenen schaden will. Es gibt beim Sport viele Gelegenheiten, die ausgenutzt werden können - zum Beispiel Umkleidesituationen, Hilfestellungen, Fahrten zum Sport, gemeinsame Übernachtungen und ähnliches.

Was unternimmt der organisierte Sport nun gegen sexualisierte Gewalt in seinen Reihen?

Im Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen gibt es das "Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt im Sport". Jeder dem LSB angeschlossene Verein, Kreis- beziehungsweise Stadtsportbund und Fachverband hat die Möglichkeit, sich diesem Qualitätsbündnis anzuschließen. Es müssen dann unterschiedliche Qualitätskriterien erfüllt werden:

   - Ehrenkodex, Erweitertes Führungszeugnis

Alle Personen wie Mitarbeiter, Betreuer, Trainer und Übungsleiter die Kinder oder Jugendliche betreuen, müssen den Ehrenkodex des Landessportbundes (siehe Homepage des LSB: www.lsb.nrw) unterschreiben und soweit sie für den Verein arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen, dass alle fünf Jahre erneuert werden muss.

   - Risikoanalyse

Alle Vereine, Bünde und Fachverbände unterziehen sich einer Risikoanalyse, die die für den Verein spezifischen Gefahrenmerkmale herausarbeitet.

   - Erstellen eines Schutzkonzeptes und eines 
     Interventionsleitfadens

Auf Grundlage einer Risikoanalyse wird für den Verein ein individuelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ausgearbeitet. Es ist ergänzt durch einen Interventionsleitfaden der darstellt, welche Maßnahmen im Fall eines sexuellen Übergriffes zu ergreifen sind. Der Verein hat hierbei weder einen Ermittlungs-, noch einen Vernehmungsauftrag! Er muss jedoch auf Grund seiner Garantenpflicht handeln.

   - Benennung und Ausbildung einer Ansprechperson

In jedem Verein, Bund oder Fachverband sollte es mindestens eine, besser zwei, ausgebildete Ansprechpersonen geben, deren Aufgabe es ist, die Prävention im Verein zu organisieren und im Fall einer Grenzverletzung oder eines sexuellen Übergriffs gegebenenfalls in Absprache mit den Eltern und/oder den Betroffenen gemäß Interventionsleitfaden die richtigen Schritte einzuleiten. Die ausgewählten Ansprechpersonen sind nicht verpflichtet eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einzuleiten, aber sie sind verpflichtet, etwas zu unternehmen. Das können unter anderem Maßnahmen innerhalb des Vereins in Absprache mit dem Vorstand sein, aber auch die Weitervermittlung an kommunale oder freie Beratungsstellen oder die Information von Strafverfolgungsbehörden.

   - Aus- und Fortbildung zum Thema für Trainer, Übungs- und 
     Jugendleiter

Seit einigen Jahren müssen alle neu ausgebildeten Übungs-/Jugendleiter und Trainer im Rahmen ihrer Ausbildung an einem Modul zum Thema "sexualisierte Gewalt" teilgenommen haben. Für früher ausgebildete Übungsleiter werden entsprechende Fortbildungen angeboten.

   - Aufbau und Pflege eines lokalen Netzwerkes

Jede Ansprechperson sollte sich innerhalb ihrer Kommune durch Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen (Stadt, Polizei, freie Träger) ein Netzwerk aufbauen. Dieses ist wichtig, um im Fall einer Intervention kompetente Ansprechpersonen zu haben, die unterstützen beziehungsweise übernehmen können. Das Netzwerk kann zudem genutzt werden, um gemeinsam präventive Projekte durchzuführen. Jeder Verein/jede Ansprechpersonen hat die Möglichkeit, sich an die Ansprechpersonen des Kreissportbunds, Stadtsportbunds und des Landessportbunds zu wenden und dort Unterstützung zu bekommen.

   - Präventive Programme für Kinder

Präventive Programme können zum Beispiel Selbstbehauptungstrainings für Kinder oder pädagogische Theaterstücke sein (zum Beispiel "Anne Tore sind wir stark"). Die Theaterstücke können über den Landessportbund gebucht werden.

Die Vereine werden bei der Erstellung der Konzepte, Risikoanalyse und der Ausbildung von Ansprechpersonen sowie der Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Dies gilt auch für die Durchführung von Elternabenden. Vereine können Referentinnen und Referenten sowie Beraterinnen und Berater des LSB buchen.

"Wichtig ist allerdings, dass solche Konzepte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in den Vereinen auch gelebt werden. Nur so besteht die Möglichkeit die Gefahren für Kinder und Jugendliche Opfer eines sexuellen Übergriffes zu werden, so gering wie möglich zu halten", so Kriminalhauptkommissarin Claudia Dahmen. "Abschließend möchte ich noch darum bitten, in den Vereinen Ihrer Kinder nachzufragen, ob es dort solch ein Schutzkonzept und eine Ansprechperson gibt. Was wird dort konkret für den Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt getan und wird auf die Möglichkeiten, die der Landessportbund bietet, hingewiesen?" Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite des LSB (www.lsb.nrw.) und zum Qualitätsbündnis (http://go.lsb-nrw.de/qualitaetsbuendnis).

Sollte es spezielle Fragen zu diesem Thema geben, steht das Kommissariat Kriminalprävention /Opferschutz der Polizei Hagen allen Interessierten telefonisch zur Verfügung. Die Dienststelle ist unter den Rufnummern 02331 - 986 -1526, sowie 02331 - 986 -1527 erreichbar. Das Fachkommissariat ist zudem unter kk_kpo.hagen@polizei.nrw.de per Mail erreichbar. Sie haben Hinweise auf einen Missbrauch? Zögern Sie nicht, die Polizei zu verständigen. Wählen Sie den Notruf (110) oder suchen Sie eine Polizeiwache auf. (arn)

Rückfragen bitte an:

Polizei Hagen
Pressestelle
Telefon: 02331 986 15 15
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

Homepage: https://hagen.polizei.nrw
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