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POL-HA: Mann mit E-Scooter erhält mehrere Strafanzeigen

Hagen-Altenhagen (ots)

Ein 36-Jähriger war am Samstag (15.03.2025) in den frühen Morgenstunden in Schlangenlinien mit einem E-Scooter unterwegs und erhielt nach einer Verkehrskontrolle gleich mehrere Strafanzeigen. Der Mann fuhr aus Richtung der Hagener Straße kommend auf die Boeler Straße, überquerte diese, um schlussendlich im Gegenverkehr auf der Boeler Straße weiterzufahren. Das Elektrokleinstfahrzeug hatte eine Unterbodenbeleuchtung und fuhr augenscheinlich schneller als 25 km/h. Eine Streifenwagenbesatzung stoppte den 36-Jährigen gegen 4.50 Uhr. Als der Mann auf die Polizisten aufmerksam wurde, schaltete er sofort die gesamte Beleuchtung am Fahrzeug ab.

Die Einsatzkräfte forderten den Hagener über den Außenlautsprecher des Streifenwagens auf, stehenzubleiben. Er stolperte daraufhin unkontrolliert vom E-Scooter und fing lautstark an zu schreien. Ein normales Gespräch war mit ihm zu keiner Zeit möglich. Der 36-Jährige schrie weiter, unterbrach die Beamten fortlaufend und versuchte sich immer wieder von ihnen zu entfernen und sich der Kontrolle zu entziehen. Dabei lief er laut schreiend in Richtung Altenhagen. Einen Eigentumsnachweis für den E-Scooter führte er nicht mit. Da der 36-Jährige die Fäuste ballte und seinen Körper immer wieder unkontrolliert anspannte, schaltete ein Polizist seine Bodycam ein. Der Mann lehnte einen freiwilligen und Atemalkohol- und Drogenvortest ab, sodass ihm eröffnet wurde, dass er eine Blutprobe abgeben musste. Während der Fahrt zur Wache schrie der Hagener weiter umher und verhielt sich den Beamten gegenüber respektlos. An der Polizeiwache angekommen, sperrte er sich mehrere Male dagegen, die Räumlichkeiten zu betreten. Er versuchte, die Einsatzkräfte fortlaufend zu provozieren und kündigte an, den Beamten auflauern zu wollen. Er forderte sie auf, ihre Uniformen auszuziehen, damit er alles mit ihnen weiter privat klären könne.

Da der Mann zwei Messer mit sich führte, stellten die Beamten diese sicher. Auch der E-Scooter wurde zur Eigentums- und Beweissicherung (augenscheinlich schneller als 25 km/h, keinen Versicherungsschutz oder sonstige Zulassung) und zur Verhinderung weiterer Straftaten beschlagnahmt. Der 36-Jährige erhielt Anzeigen wegen Bedrohung, Straßenverkehrsgefährdung aufgrund berauschender Mittel, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und aufgrund des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. (arn)

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