POL-HB: Nr.: 0444 --E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen-Mitte, Bahnhofsplatz Zeit: 13.07.19, 15.15 Uhr
Ein 30 Jahre alter Bremer fuhr am Samstagnachmittag unter Drogeneinfluss mit einem nicht zugelassenen E-Scooter durch die Innenstadt. Bei der Verkehrskontrolle durch die Polizei leistete er Widerstand und musste vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
Der 30-Jährige führte den E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr und wurde am Bahnhofsplatz von Einsatzkräften kontrolliert. Bei der Überprüfung zeigte er sich uneinsichtig und aggressiv und stand erkennbar unter dem Einfluss von Drogen. Gegenüber den Polizisten gab er an, Heroin konsumiert zu haben. Der Fahrer zeigte sich mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden, leistete Widerstand und schleuderte seinen Roller gegen das Schienbein eines Polizisten, der bei dieser Aktion leicht verletzt wurden. Der Bremer wurde anschließend zwecks Blutentnahme mit zur Wache genommen, den E-Scooter stellten die Einsatzkräfte sicher. Die Polizei ermittelt nun gegen den 30-Jährigen u. a. wegen eines tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Aus diesem Anlass weist die Polizei noch einmal darauf hin: Der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benötigt eine Versicherungsplakette/Kennzeichen, die hinten am Fahrzeug angebracht sein muss (das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Straftat), sowie eine Betriebserlaubnis, die aber nicht mitgeführt werden muss. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Es besteht keine Helmpflicht, ABER: Helme können Leben retten.
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