POL-HB: Nr.: 0801 --Sachte an die Schlachte - die Polizei informiert zu Silvester--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: 31.12.2022 - 01.01.2023
Die Polizei Bremen stellt sich auch in diesem Jahr wieder auf eine einsatzreiche Silvesternacht ein. Einsatzkräfte werden im gesamten Stadtgebiet uniformiert und zivil unterwegs sein. Einige ausgewählte Orte, wie der Hauptbahnhof, das Viertel oder Bereiche in Vegesack hat die Polizei dabei besonders im Blick. An der Schlachte besteht wie im Vorjahr ein Böllerverbot.
Wie bei anderen Großveranstaltungen auch, bewerten die Sicherheitsbehörden in Bremen die Sicherheitslage für die Silvesternacht täglich neu. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung liegen nicht vor.
An Silvester darf von 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr geböllert werden. Der Marktplatz in Bremen ist knallfreie Zone, um Rathaus und Roland vor Schäden zu bewahren. Außerdem besteht ein grundsätzliches Verbot im Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Schnoorviertel, in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen.
An der Schlachte mitsamt Weserpromenade sind das Mitführen sowie das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Auch auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke gilt ein Böllerverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt. Solche Selbstlaborate unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.
Auch an Silvester: Die Polizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sog. Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Neben einem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden. Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt.
Die Polizei Bremen wünscht allen einen guten und friedlichen Übergang in das kommende Jahr.
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Nils Matthiesen
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