POL-ST: Kreis Steinfurt, Geschwindigkeitskontrollen trotz weniger Verkehr
Kreis Steinfurt (ots)
Die Corona Pandemie ist allgegenwärtig. Annäherungs- und Kontaktverbote, Maskenpflicht und die Reduzierung von Fahrten mit dem Pkw bestimmen den Alltag. Auch die Polizei im Land NRW stellt fest, dass der Individualverkehr deutlich nachgelassen hat. Weniger Fahrzeuge auf der Straße bedeuteten in vielen Fällen leere Straßen. Für die Polizei liegt es also nahe, auch in dieser Zeit Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, denn leere Straßen könnten zum Schnellfahren verleiten und eine zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor Hauptunfallursache Nummer eins.
In der vergangenen Woche hat die Polizei im Kreis Steinfurt an unterschiedlichen Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurde auf einen persönlichen Kontakt mit dem Verkehrsteilnehmer verzichtet. Die Fahrzeuge wurden lediglich gemessen und die Fahrer gegebenenfalls fotografiert. Insgesamt wurden etwa 4000 Fahrzeuge gemessen. In der Summe wurden an allen Tagen 300 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, die noch mit einem Verwarngeld geahndet werden konnten. In 130 Fällen war die Überschreitung so hoch, dass Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben wurden. Sieben Kraftfahrzeugführer von ihnen müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Auffallend an den einzelnen Messstellen war, dass an allen Tagen viel weniger Verkehr verzeichnet wurde. In Westerkappeln wurden an verschiedenen Tagen bei 850 gemessenen Fahrzeugen 170 geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. In Lienen hingegen wurden in der Woche etwa 1000 Fahrzeuge gelasert. Hier lagen zwar insgesamt nur 88 Verstöße vor, aber die Überschreitungen waren hier im Einzelnen viel deutlicher. Mehr als die Hälfte der festgestellten Verstöße lagen oberhalb von 20 km/h Überschreitungen, also im Bereich einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Sechs Fahrzeugführern droht ein Fahrverbot. Unverantwortlich verhielt sich hier einer der zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugführer. Das Lasergerät zeigte 143 Stundenkilometer an, obwohl nur 70 erlaubt waren. Für diesen vorsätzlichen Verstoß sieht der Gesetzgeber ein zweimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 800 Euro vor.
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