POL-ST: Auseinandersetzung in Rheine - Person auf Acker angefahren - 20-Jähriger in Untersuchungshaft
Steinfurt (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Steinfurt und der Polizei Münster
Nach dem Großeinsatz der Polizei am Samstagabend (20.03, 22:35 Uhr) im Bereich der Kreuzung Hopstener Damm Ecke Siedlerstraße in Rheine, erließ ein Richter gestern (22.3.) Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann aus Gronau.
Im Rahmen der Aufnahme der Auseinandersetzung auf der Kreuzung hatten Polizisten auf einem angrenzenden Acker eine schwer verletzte Person entdeckt. Der 31-jährige Mann aus Hörstel war zu diesem Zeitpunkt schwer unterkühlt, nicht mehr ansprechbar und musste nachfolgend notärztlich versorgt werden.
Die Ermittlungen und umfangreichen Spurenauswertungen der Mordkommission ergaben, dass der 31-Jährige zu Fuß aus dem Kreuzungsbereich über den Acker geflüchtet sein dürfte. Der 20-jährige Beschuldigte soll ihn daraufhin mit seinem Pkw verfolgt, von hinten angefahren und über seinen Wagen geschleudert haben. Anschließend soll er ihn schwer verletzt auf dem Acker zurückgelassen haben. Der 31-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Kopf sowie Verletzungen an den Beinen und ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen.
"An dem Fahrzeug des Beschuldigten, der noch an dem Ort der Auseinandersetzung festgenommen worden war, waren eindeutige Spuren, die auf eine Kollision mit einem Menschen schließen lassen, zu finden", erklärte der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Joachim Poll. "Der Beschuldigte war zum Festnahmezeitpunkt im Besitz der Fahrzeugschlüssel. In seiner Vernehmung bestritt er die Tat."
Die fünf weiteren vorläufig festgenommenen Tatverdächtigen im Alter von 19 bis 25 Jahren wurden nach den Vernehmungen entlassen. "Der Beschuldigte soll nach unserer Bewertung tödliche Verletzungen des 31-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen haben", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Unbehandelt hätten die Verletzungen zum Tod des Mannes führen können."
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 20-jährigen Beschuldigten. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2415.
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