POL-ST: Kreis Steinfurt, Ochtrup, Verkehrskontrolle an der B54, Schwerpunkt Drogen, Kreispolizeibehörde wird von Zoll und Bundespolizei unterstützt
Kreis Steinfurt (ots)
Die Kreispolizeibehörde hat am Montag (20.06.22) an der B54 in Ochtrup Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer kontrolliert - mit dem Schwerpunkt Betäubungsmittel. Unterstützt wurde die Behörde dabei durch den Zoll und die Bundespolizei. Die Bilanz: 14 Fahrer saßen unter dem Einfluss von Drogen am Steuer. Außerdem waren drei Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Und es konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 17.30 Uhr jeweils auf beiden Seiten der Bundesstraße. Dazu wurde der Verkehr in beiden Richtungen über die Parkplätze Weiner geleitet. Stichprobenartig wurden Pkw, Lkw und Motorräder angehalten. Bei den 14 Fahrern, die unter Drogen fuhren, wurden durch zwei Ärztinnen vor Ort Blutproben entnommen. Gegen sie alle wurden Anzeigen gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. In drei Fällen wurden Betäubungsmittel sichergestellt. Einer der betroffenen Fahrer - ein 45-jähriger Niederländer - lenkte einen 40-Tonner-Sattelzug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. In seiner Fahrerkabine wurden geringe Mengen des Betäubungsmittels aufgefunden. Ein 63-Jähriger aus Steinfurt fuhr mit seiner Frau und seinen zwei erwachsenen Söhnen unter dem Einfluss von Drogen. Bei ihm und einem seiner Söhne wurden bei der Pkw-Durchsuchung mithilfe eines Diensthundes geringe Mengen Marihuana festgestellt. Insgesamt wurden am Montag zehn Fahrzeuge mithilfe des Hundes durchsucht. Bei den Btm-Kontrollen fielen noch weitere Verstöße auf. So endete für drei Fahrer die Fahrt vor Ort, weil sie keine gültige Fahrerlaubnis hatten. Die Beamten schrieben entsprechende Strafanzeigen. Obendrein machten sich zwei Halter strafbar, weil sie die Fahrten ohne Fahrerlaubnis zuließen. Weiterhin wurden am Montag sieben Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben und sieben Verwarngelder verhängt - unter anderem wegen Verstößen gegen die Gurtplicht, zu schnellen Fahrens, einer unzureichenden Ladungssicherung oder einer erloschenen Betriebserlaubnis. Dreimal durften auch hier die Fahrer ihre Fahrt nicht fortsetzen. Etwa eine 32-jährige Frau aus Steinfurt. Sie beförderte auf dem Rücksitz vier Kinder. Zwei Kleinkinder hatten keinen Kindersitz und waren auch nicht angeschnallt. Ein weiteres Kleinkind saß ebenfalls ohne Sitzerhöhung auf der Rückbank. Bei den Kontrollen wurde in Summe in 20 Fällen die Weiterfahrt untersagt. In vier Fällen verlangten die Beamten von Auto- beziehungsweise Lkw-Fahrern Sicherheitsleistungen zwischen 170 und 780 Euro. Die Kreispolizeibehörde wird auch weiterhin Verkehrskontrollen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchführen - immer wieder auch an der B54. Fahren Sie nüchtern, drogenfrei, angeschnallt und nicht zu schnell. Und kommen Sie so sicher ans Ziel!
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