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POL-OH: 38-jähriger fuhr nach Ordnungswidrigkeit und einem Fahrverbot ein Auto
Es droht nun eine empfindliche Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Bad Hersfeld (ots)

ROTENBURG-LISPENHAUSEN (Landkreis Hersfld-Rotenburg) - Am Donnerstagabend (20.12.) wurde in der Nürnberger Straße ein Pkw angehalten und das Auto sowie der Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Dabei tellten die Polizeibeamten fest, dass gegen den 38-jährigen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen dem 05.12.18 und 04.01.19 bestand. Somit war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bestand das Fahrverbot wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit, wird nun auf den 38-jährigen eine härtere Strafe folgen.

Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden.

Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt.

Rückfragen bitte an:

Manfred Knoch, Pressesprecher, Tel.: 06621/932-131
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