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POL-OH: Die Polizei klärt auf: Rotes X sagt Dir nix? - Über 230 Verstöße festgestellt

Vogelsberkreis (ots)

Die Polizei klärt auf: Rotes X sagt Dir nix? - Über 230 Verstöße festgestellt

Gießen/A5 - "Rotes X sagt Dir nix?" - diesen Eindruck hatten mittelhessische Polizisten offenbar bei vielen Verkehrsteilnehmern nach einer LKW Panne auf der A5 vor etwa einem Monat.

Nahezu jeder Autofahrer müsste die roten X auf den Autobahnen mittlerweile schon bemerkt haben bzw. kennen. Aber wie ist es mit der Bedeutung? Weiß jeder, auf was dieses Zeichen auf den Signalanlagen hindeutet?

Fahrspurensperrung über Verkehrsbeeinflussungsanlage

Bei über 230 Fahrzeugführern haben sich die Polizisten an einem Freitag im Oktober (09.10.) gefragt, ob die Verkehrssünder sich der Bedeutung bewusst sind oder ob es sie einfach nicht interessiert hat. Eine Polizeistreife musste an diesem Tag gegen 14.25 Uhr zu der Panne eines LKW, der die mittlere Fahrspur der Autobahn 5 in Richtung Kassel kurz vor der Ausfahrt Homberg (Ohm) blockierte. Das Fahrzeug ließ sich kein Stück mehr bewegen und die Fahrspur musste für die Dauer der Bergungsarbeiten fast zwei Stunden gesperrt werden. Frühzeitig erfolgte die Sperrung über die Verkehrsbeeinflussungsanlage und wies jeden Verkehrsteilnehmer darauf hin. Eine hohe Anzahl der Fahrer ignorierte das X offenbar, teilweise fuhren sie bis kurz vor die Pylonen der Polizeiabsperrung.

90 Euro Bußgeld und ein Punkt

Der Verstoß wird mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Die Verkehrssünder dürfen sich nun über ihr Verhalten ärgern, wenn die Post vom Regierungspräsidium Kassel eingeht.

Bei dem roten X handelt es sich um Dauerlichtzeichen, die in der Regel über mehrspurigen Fahrbahnen - wie beispielsweise auf der Autobahn - angebracht werden und einzelne Spuren für die Fahrzeugführer sperren. Dies geschieht regelmäßig aus wichtigen Anlässen: So kann es erforderlich sein, den fließenden Verkehr beispielsweise aufgrund einer nahen Unfallstelle, in Kürze beginnender Baustellen oder unzähliger weiterer Gründe von einem bestimmten Fahrstreifen abzuleiten. Gesetzlich geregelt sind Dauerlichtzeichen in § 37 (3) der Straßenverkehrsordnung.

Gefertigt: Polizeipräsidium Mittelhessen, Sabine Richter, Pressesprecherin

Rückfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelhessen unter Telefon 0641/7006-2040.

Dominik Möller, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Zentrale Pressestelle
Telefonische Erreichbarkeit:
KHK Möller, PHK Müller, PHK Bug
0661 / 105-1099

E-Mail: Pressestelle.PPOH@Polizei.Hessen.de
Twitter: https://twitter.com/polizei_oh
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