POL-OH: Pressemitteilung der Polizeistation Bad Hersfeld
Bad Hersfeld (ots)
Verkehrsunfälle:
Bad Hersfeld - Am 12.02.2021 um 13:30 Uhr befuhr ein 23-jähriger Mann aus Oberaula mit seinem Pkw die Bundesstraße 454 von Niederaula kommend in Fahrtrichtung Kleba. Vor dem Fahrzeug fuhren zu diesem Zeitpunkt drei weitere Pkw. Von einem dieser Fahrzeuge löste sich während der Fahrt, bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h, eine Eisplatte vom Fahrzeugdach und schlug in der Windschutzscheibe am Pkw des Geschädigten ein. Die Scheibe ist dadurch komplett geborsten; der entstandene Sachschaden beträgt ca. 500 Euro. Das verursachende Fahrzeug fuhr unerkannt weiter in Richtung Kirchheim. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der Polizeistation Bad Hersfeld unter Tel.-Nr.: 06621/932-0 oder über die online Wache in Verbindung zu setzen. In diesem Zusammenhang ergeht der Hinweis, dass es dringend erforderlich ist, Fahrzeuge vor Fahrtantritt komplett von Schnee und Eis zu befreien.
Heringen - Am 12.02.2021 um 13:30 Uhr kam es zu einem Unfall im Begegnungsverkehr auf der Herfaer Straße. Ein 46-jähriger Mann aus dem Kreisgebiet hielt mit seinem Pkw am rechten Fahrbahnrand an, um einen entgegenkommenden VW Transporter passieren zu lassen. Die die am Fahrbahnrand aufgehäuften Schneemengen führten hier zu einer Verengung der Fahrbahn. Das entgegenkommende Fahrzeug, welches von einem 40-jährigen Mann aus Baunatal geführt wurde, streife im Vorbeifahren den Pkw. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro.
Strafanzeigen:
Bad Hersfeld - Am 12.02.2021 gegen 15:50 Uhr wurde durch eine Streife der Polizeistation Bad Hersfeld in der Straße Am Obersberg ein 29-jähriger polizeilich bereits einschlägig bekannter Bad Hersfelder in einem Pkw kontrolliert. Im Zuge dessen konnte im Fahrzeug eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der Mann stand zudem erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel und hatte den Pkw unmittelbar zuvor geführt. Da er nicht im Besitz eines Führerscheins ist, muss er sich nunmehr in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Gefertigt:
PHK Willhardt, Polizeistation Bad Hersfeld
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