Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.10.2018 Versuchte Wahlfälschung
Gießen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, Pressesprecher: Staatsanwalt Thomas Hauburger, Tel. (0641) 934-3215, E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de
und des
Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle, Ferniestraße 8, D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 - 2041, E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecher: Jörg Reinemer
Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.10.2018
Versuchte Wahlfälschung
Fernwald: Die Staatsanwaltschaft Gießen führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen einen 52 Jahre alten Mann aus Friedberg wegen des Verdachts der versuchten Wahlfälschung sowie der Urkundenfälschung. Konkret wird ihm zur Last gelegt, anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl in Hessen, bei der der Beschuldigte für eine Kleinpartei kandidiert, Vollmachten zweier Senioren (69 J., 67 J.) für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gefälscht und nach Erhalt die entsprechenden Wahlbriefe bei der Gemeinde Fernwald eingereicht zu haben. Nach entsprechender Anzeige des Sachverhalts durch die Gemeindeverwaltung wurden unverzüglich Ermittlungen eingeleitet, Zeugen vernommen und die Briefwahlunterlagen sichergestellt. Am vergangenen Freitag (19. Oktober 2018) durchsuchten Beamte der Gießener Kriminalpolizei im Beisein des zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft aufgrund richterlicher Anordnung die Wohnräume des u.a. als gesetzlicher Betreuer für den 69 Jahre alten Senioren tätigen Verdächtigen. Hierbei konnten neben noch auszuwertenden Speichermedien (PC, etc.) Wahlbenachrichtigungen für zwei aus Bad Nauheim stammende weibliche Personen, die nach bisherigen Erkenntnissen nicht unter Betreuung des Beschuldigten stehen, sichergestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungen waren dem Beschuldigten von den beiden Damen unterschrieben und freiwillig überlassen worden. Ob in diesen beiden Fällen auch tatsächlich Briefwahlunterlagen beantragt wurden, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen.
Der am Tag der Durchsuchung nicht anwesende Beschuldigte wurde am gestrigen Tage polizeilich vernommen. Er bestreitet Dokumente gefälscht zu haben.
Die Ermittlungen, insbesondere zu etwaigen Straftaten im Zusammenhang mit weiteren Betreuungsverhältnissen, dauern an.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3215).
Staatsanwalt Thomas Hauburger, Pressesprecher
Jörg Reinemer, Pressesprecher
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