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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen

POL-GI: Pressemeldung vom 03.06.2019: Verkehrskontrolle auf der B 276 - Polizei überprüft und appelliert

POL-GI: Pressemeldung vom 03.06.2019:

Verkehrskontrolle auf der B 276 - Polizei überprüft und appelliert
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Gießen (ots)

(Laubach) Unter dem Motto "Du hast es in der Hand" gab es am vergangenen Samstag (01.06.2019) wieder eine umfangreiche Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 276. Auf der von Bikern stark frequentierten Strecke zwischen Laubach und Schotten kommt es nicht nur in letzter Zeit gerade an Wochenenden immer wieder zu schweren Motorradunfällen. Neben der eigentlichen Kontrolle und der Ahndung von festgestellten Verkehrsverstößen ging es den Polizisten dabei um Aufklärung der Biker und Autofahrern mit harten Fakten und drastischen Bildern. Insgesamt 65 Kräder und 19 Autos hielten die Ordnungshüter an und überprüften sie.

Unter Federführung des Regionalen Verkehrsdienstes Gießen waren Mitarbeiter der Polizeistation Grünberg und der Wachpolizei von 11:00 bis 17:00 Uhr am Parkplatz des ehemaligen Bikerhauses eingesetzt. Unterstützt wurde die Zweiradaktion vom Automobilclub Europa (ACE) mit einem Info-Stand, einem Mitarbeiter der Führerscheinstelle vom Landkreis Gießen sowie einem Stand der Aktion BOB, dem Projekt der heimischen Polizei für junge Fahrerinnen und Fahrer gegen Alkohol am Steuer. Mit umfangreichem Anschauungsmaterial stellten die Beamten die Unfallsituation in diesem Bereich der B 276 dar. Die Unfallstatistiken der Polizei sprechen dabei eine deutliche Sprache: Der überwiegende Teil der Unfälle geht hier auf das Konto von Motorradfahrern. Bei den Unfällen mit Krädern sind nicht angepasste Geschwindigkeit und das Abkommen von der Straße maßgebliche Ursachen für die schweren und tödlichen Unfälle. Ein ausgestelltes Unfallkrad mit Schilderung des genauen Hergangs zeigte die möglichen dramatischen Folgen auf. In Einzelgesprächen erläuterten die Ordnungshüter den Motorradfahrer oder Interessierten mit Bildern der aktuellen Unfälle immer wieder die gleichen Fehler: Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten, Unterschätzung der Maschinen und falsche Einschätzungen des Verkehrs oder des Streckenverlaufs. Dabei kamen auch rechtliche Aspekte zur Sprache: die Teilnahme an einem sogenannten "illegalen Rennen" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Seit zwei Jahren blüht eine deutlich erhöhte Strafe: Bis zu zwei Jahre Haft drohen den Fahrern, wenn nichts passiert. Kommt es zu Sachschäden, Verletzten oder gar Toten sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. drohen hohe Haftstrafen Im Fokus der Kontrollen standen unter anderem Geschwindigkeitsmessungen. Dabei wurde der Verkehr aus Richtung Schotten (erlaubte 80 km/h) nach Laubach überwacht. Insgesamt elf Biker waren zu flott unterwegs, das schnellstes Krad wurde mit 123 Km/h gemessen. Auch 19 Autos wurden wegen Geschwindigkeitsverstößen angehalten und überprüft. Diese Verstöße lagen alle im Verwarn.- bzw. Bußgeldbereich. Der Spitzenreiter war mit seinem Pkw mit 112 km/h in die Geschwindigkeitskontrolle geraten. Auch die Technik der Bikes wurde von den Kontrolleuren überprüft. In neun Fällen stellten die Verkehrsspezialisten unterschiedliche Mängel an Motorrädern fest, die vom mangelhaften Reifenprofil bis zum fehlenden Außenspiegel reichten.

Zwei Kräder mussten an der Kontrolle stehenbleiben und wurden gleich stillgelegt. Hier waren die Betriebserlaubnisse wegen nicht vorschriftsmäßiger Auspuffanlagen erloschen. Die Polizisten zogen die Fahrzeugpapiere ein und untersagten die Weiterfahrt. Auf die Besitzer kommen neben einem Bußgeldverfahren die Kosten für den Abtransport und die Wiederherstellung des vorschriftsmäßigen Zustands zu.

Thorsten Mohr, Pressestelle

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