Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Pressemeldung vom 30.07.2019: Korrektur zur Pressemeldung von heute 14.43: Drei Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) nach Kontrollen sichergestellt
Gießen (ots)
Die Angaben zur Kontrollzeit und dem Kontrollorten waren fehlerhaft! Nachfolgend finden Sie die korrigierte Pressemeldung:
Gießen/Wettenberg: Drei Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) nach Kontrollen sichergellt
Kontrollen im Rahmen des "Konzeptes Sicheres Gießen" in der letzten Woche führten zu drei Sicherstellungen von teilweise nicht zugelassenen E-Scootern. Die Beamten veranlassten bei einem Fahrer eine Blutentnahme.
Einer Streife fiel Mittwochmittag (24. Juli), gegen 13.30 Uhr, zwei Personen auf einem E-Roller ohne Versicherungskennzeichen auf der Landstraße 3093 in Wettenberg-Launsbach in Richtung Ludwig-Rinn-Straße auf. Als die Personen die Beamten bemerkten, sprang der Sozuis ab und lief in Richtung "An der Ziegelhütte" davon. Trotz mehrfacher Anhaltesignale, fuhr der Rollerfahrer einfach über den Birkenweg auf die Gießener Straße. Beim Überqueren der Landstraße 3093 kam es fast zum Zusammenstoß mit einem unbekannten Verkehrsteilnehmer. Er flüchtete danach über einen Fußweg in Richtung Kirchstraße. In der Lahnstraße überprüften die Ordnungshüter einen verdächtigen 19-jährigen Fußgänger aus Wettenberg. Die Beamten erkannte ihn anhand der Bekleidung wieder, jedoch bestritt die Fahrt mit dem Roller. Offenbar hatte er seinen E-Scooter an einer anderen Stelle abgestellt. Die Polizisten entließen ihn wieder. Den Roller fanden die Ermittler in der Kirchstraße. Zufälligerweise tauchte der Wettenberger ebenfalls dort auf. Die Polizisten stellten den E-Roller sicher.
Ebenfalls seit Mittwoch (24. Juli) vergangener Woche ermittelt die Polizei gegen einen 21-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Heuchelheim wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung sowie wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzt. Die Polizei stellte das Zweirad nach seiner Kontrolle gegen 17.00 Uhr in der Rodheimer Straße in Gießen sicher. Der Fahrer konnte den Beamten keine gültige Betriebserlaubnis und keinen Führerschein vorlegen.
Einen alkoholisierten Scooter-Fahrer erwischte die Polizei Donnerstagabend gegen 22.15 Uhr in der Rodheimer Straße/Ecke Mohrunger Weg in Gießen. Das Fahrzeug war zwar zugelassen, aber der 46-Jährige Fahrer aus Gießen war alkoholbedingt nicht in der Lage zu fahren: Er pustete 1,71 Promille und musste mit zur Wache. Dort folgte dann die Blutentnahme. Die Beamten stellten den Roller sicher und leiteten gegen den Gießener ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Die Vorschriften zum Umgang mit den seit Mitte Juni zugelassenen Kleinstkraftfahrzeuge sind offenbar noch nicht bei allen Nutzern angekommen. Diese Kontrollen zeigen, dass die Roller auch in Gießen angekommen sind und der zu beobachtenden Trend zur Elektromobilität auch im Fokus der Polizei bleiben muss: "Wir werden weiterhin regelmäßig kontrollieren!"
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin:
- Alle E-Scooter über 6 km/h unterliegen der Versicherungspflicht.
- Vor der Inbetriebnahme muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis vorliegen!
- Gehwege sind für die E-Scooter Tabu! Wenn kein Radweg vorhanden ist, dann muss man auf der Straße fahren!
- E-Roller sind Fahrzeuge! In Bezug auf Alkohol am Steuer gelten dieselben Vorschriften und Promillegrenzen wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge (0,5 Promille). Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Bei einem Verstoß kann der Führerschein entzogen werden!
- Tragen Sie bitte einen Helm!
- Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich auf die neuen Fahrzeuge im Straßenverkehr einstellen und gegenseitig Rücksicht nehmen!
Auf der Internetseite der hessischen Polizei finden Sie viele Informationen zum Thema E-Scooter: https://k.polizei.hessen.de/31342298
Sabine Richter
Pressesprecherin
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