Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: *Kraftstoff leer - zu Fuß über die Autobahn
Gießen (ots)
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Nach einem eineinhalbstündigen "Katz-und-Maus-Spiel" auf der A5 und A45 konnte die Autobahnpolizei Mittelhessen am Sonntagmorgen (23. August) die nicht ungefährliche Reise eines 66-jährigen Thüringers beenden.
Gegen 8.30 Uhr wurde der Polizei auf der A5 zwischen dem Gambacher Dreieick und dem Parkplatz Limes ein herrenloses Pannenfahrzeug gemeldet. Um dieses herum stünden zudem mehrere Blumenkübel. Versuche, den Halter des Pkw telefonisch zu erreichen blieben erfolglos. Eine Stunde später, kurz vor einer geplanten polizeilichen Abschleppung des Kleinwagens, wurde im Bereich des Rastplatzes Reinhardshain ein Mann gemeldet, der mit einem Eimer voller Blumen auf dem linken Fahrstreifen lief. Die nur eine Minute später eintreffende Streife fand trotz intensiver Absuche niemanden mehr auf. Kurz vor 10 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer erneut einen Fußgänger; dieses Mal jedoch auf der A45 zwischen dem Gambacher Dreieck und der Anschlussstelle Münzenberg. Dieser solle zwischen den Mittelschutzplanken der beiden Richtungsfahrbahnen entlanglaufen. Einer zweiten Streife der Autobahnpolizei gelang es nun, den Mann aufzugreifen und aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Wie schon zuvor, allerdings 22 Kilometer weiter nördlich, hatte dieser Blumen bei sich.
Die Erklärung des Mannes:
Er hatte seinen Tank leergefahren und war auf dem Seitenstreifen zum Stehen gekommen. Per Anhalter war er dann zur nächsten Autobahntankstelle Reinhardshain gefahren. Aufgrund fehlender Barschaften nahm der kreative Mann einen seiner Blumenkübel mit und verkaufte das Schnittgut an Reisende. Mit dem Erlös betankte er einen Notkanister, lief über die Autobahn und machte sich, wieder als Tramper, auf den Weg zurück zu seinem Fahrzeug. Aufgrund fehlender Ortskenntnis und daraus resultierender Orientierungsschwierigkeiten fand er dieses jedoch nicht mehr. Er verließ in der Nähe des Auffindeortes auf der A 45 schließlich das Auto seiner Mitfahrgelegenheit, um erneut über die Autobahn zu laufen.
Auf den 66-Jährigen wartet jetzt ein Bußgeldverfahren wegen Parkens auf der Autobahn. Ein leergefahrenes Fahrzeug wird nämlich rechtlich als vermeidbar und somit nicht als Panne gewertet. Des Weiteren muss der Mann damit rechnen, dass ihm die Kosten des Polizeieinsatzes auferlegt werden. Ein Überqueren der Autobahn, in diesem Fall mindestens zwei Mal geschehen, ist niemals eine Option und stellt eine große und vor allem eine vermeidbare Gefahr, sowohl für sich selbst, als auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.
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Tobias Kremp
Pressesprecher
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