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POL-GI: Gefahrgutkontrollen des Polizeipräsidiums Mittelhessen

POL-GI: Gefahrgutkontrollen des Polizeipräsidiums Mittelhessen
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Gießen (ots)

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Am vergangenen Mittwoch (19.08.2020) überprüften Gefahrgutkontrolleure des Polizeipräsidiums Mittelhessen 95 Fahrzeuge, von denen 42 mit Gefahrgut beladen waren. In 12 Fällen gab es dabei Grund zur Beanstandung.

Die Spezialisten kontrollierten zwischen 8 Uhr und 16 Uhr In den vier Landkreisen Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau und dem Lahn-Dill-Kreis sowie auf den mittelhessischen Autobahnen. Da es im Gefahrgutrecht bei einem Verstoß meist mehrere Verantwortliche gibt, wie zum Beispiel Fahrer, Verlader, Beförderer oder Absender fertigten die Beamten insgesamt 23 Anzeigen. Die Geldbuße liegt hier in der Regel im mittleren dreistelligen Bereich.

Ein Sattelzug mit ammoniumnitrathaltigem Dünger war von Polen auf dem Weg nach Frankreich. Das geladene Gefahrgut war in flexiblen Schüttgutbehältern ("Bigbags") verpackt, die der Fahrer versucht hatte, mit Spanngurten zu sichern. Er hatte einen Spanngurt über die "Bigbags" gelegt und diese niedergezurrt. Dies führt aber dazu, dass sich der Dünger während der Fahrt setzt und die Gurte sich lockern, so dass die Ladung bei der Kontrolle ungesichert auf der Ladefläche stand. Die Weiterfahrt war natürlich erst möglich, nachdem der Fahrer die Ladung gesichert hatte, wozu er noch einige Sicherungsmaterialen einkaufen musste.

Ein ausländischer Unternehmer verstieß gegen die Kabotagebestimmungen und musste eine Sicherheitsleistung von 1300EUR bezahlen (Kabotage: Transport innerhalb Deutschlands durch einen gebietsfremden Transporteur). Hier sind nur 3 Fahrten, mit Be- und Entladeort in Deutschland innerhalb von 7 Tagen mit demselben Fahrzeug erlaubt.

Bei 6 Fahrzeugen beanstandeten die Ordnungshüter deren Ladungssicherung. Ein LKW-Fahrer hatte nicht zugelassene Sicherungsmittel benutzt. Zu erkennen sind diese an den Angaben auf dem Etikett. Sollten auf dem Etikett Angaben in "kg" vorhanden sein, so ist dies der erste Hinweis auf einen nicht zugelassenen Gurt. Angaben zur Strapazierfähigkeit sind stets in dNa (Dekanewton) angegeben. Des Weiteren können Rechtschreibfehler auf den Angaben des Etiketts ein Hinweis sein, dass es sich um eine Fälschung eines Markenartikels handelt. Sicher geht man, wenn man Ladungssicherungsmittel im Fachhandel erwirbt.

Weitere 7 Fahrer nahmen es mit den Lenk- und Ruhezeiten nicht sonderlich genau. Dies führte dazu, dass jeweils gegen Fahrer und Spediteur eine Anzeige erstattet wurde.

Einen unfreiwilligen Stopp musste auch ein polnischer Fahrer einlegen und eine Sicherheitsleistung von 80 EUR entrichten. Da sich an einem Reifen seines LKW schon großflächig das Profil ablöste, war ein Reifenwechsel notwendig.

Wegen sonstiger Verkehrsverstöße erstatteten die Kontrolleure weitere 6 Anzeigen; insgesamt wurden 265 EUR Verwarnungsgeld erhoben.

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Information für die Medien: Drei Bilder gehören zur Meldung

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Tobias Kremp

Pressesprecher

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