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POL-GI: Regionale Verkehrsdienst Gießen überwacht mit Zivilwagen Geschwindigkeiten

Gießen (ots)

Gießen:

Am Mittwoch besetzten zwei Beamte des Regionale Verkehrsdienstes den Zivilwagen der Geschwindigkeitsüberwachung. Sie brachten das sogenannte "Provida"-Fahrzeug im Gießener Landkreis zum Einsatz. Die PS-starken Fahrzeuge sind mit einer geeichten Messtechnik ausgestattet die den vorausfahrenden Raser gleichzeitig mit Videotechnik aufzeichnet. Die Schnellfahrer werden nach der Messung gestoppt und sofort mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert. Zwischen 09.30 und 14.30 Uhr erwischten sie in Gießen und Gießener Umland mehrere Verkehrssünder, die zu schnell unterwegs waren, ihr Handy nutzten oder gegen das Abstandsgebot verstießen.

In der Dammstraße in Gießen fiel der Streife ein Krad auf, welches zu laut war. An dem Fahrzeug war offenbar der sogenannte "DB-Killer" ausgebaut und führte zu den lauten Geräuschen. Darüber hinaus existierte zum eingebauten Bremshebel keine Zulassung. Diese Veränderungen führten zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Da der 23-jährige Fahrer aus Pohlheim sich nicht ausweisen konnte und angab, dass er nur kurz Brötchen holen wollte, fuhr die Streife mit ihm zur etwa 200 Meter entfernten Wohnanschrift seiner Freundin. Nachdem die Ordnungshüter seinen Führerschein überprüften, stellten sie fest, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse A) war. Den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Abschließend ärgerte er sich, dass er diese wenigen Meter zum Bäcker nicht gelaufen ist.

Gegen 13.00 Uhr fiel den Spezialisten ein Kradfahrer auf der B 49 bei Wetzlar ins Auge, welcher eindeutig zu schnell unterwegs war. Die gefahrene Geschwindigkeit des Zivilfahrzeuges beim Hinterherfahren betrug teilweise 180 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Er unterschritt mehrfach den Mindestabstand und überholte auch rechts. Der Kradfahrer erhöhte nach diesen Verstößen wiederum seine Geschwindigkeit enorm, so dass die Streife Blaulicht und Horn einschalten musste. Erst im Bereich der A 485 Grünberger Straße stoppten die Streife den Verkehrssünder und überprüften den 27-jährigen Fahrer aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Er wollte lediglich eine kleine Spritztour mit der Maschine seines Vaters in Mittelhessen machen. Leider war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, da ihm diese wegen Alkohol am Steuer entzogen worden war. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher. Nicht nur gegen den 27-Jährigen leiteten sie mehrere Ermittlungsverfahren ein, sondern auch gegen den Vater ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

Auf der Bundesstraße 49 waren zwei Raser mit 23 km/h bzw. 26 km/h zu schnell unterwegs. Dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 70 bzw. 80 Euro vor.

Eine Fahrzeuglenkerin konnte ihre Finger offensichtlich nicht von ihren Mobiltelefonen lassen. Für diese Art der Ablenkung sieht der Tatbestandskatalog eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg vor.

Sabine Richter

Pressesprecherin

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