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POL-GI: Gießen: Diebe festgenommen

Gießen (ots)

Wenn Diebe schon selber über ihre eigene Blödheit lachen müssen, ist bei ihrem Coup definitiv etwas falsch gelaufen. Das Lachen verging den zwei Männern im Alter von 24 und 25 Jahren allerdings - sie befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Nicht nur ihr ausgesuchter Tatort könnte als "unglücklich gewählt" bezeichnet werden- da es sich dabei um einen Baumarkt in der Bänningerstraße direkt gegenüber vom Polizeipräsidium handelte. Noch unglücklicher war der Parkplatz, den die Männer nutzten, um ihr Diebesgut in ein Mietfahrzeug zu laden. An der Parkfläche befindet sich ein Schild, welches ihn als Polizeiparkplatz ausweist.

So kam es am Dienstag, 18. April, dazu, dass ein Kriminalbeamter aus seinem Bürofenster das Treiben auf dem Parkplatz beobachtete und sah, wie die zwei Männer Gegenstände unter ihrem Pullover aus ihrem Hosenbund herauszogen. Gemeinsam mit einem weiteren Kollegen entschloss er sich gegen 14.20 Uhr zur Kontrolle. Einer der Männer gab dabei zu verstehen, kaum Deutsch zu sprechen. Der Kriminalbeamte wechselte daraufhin problemlos ins Russische und führte die Kontrolle weiter durch. Bei der Fahrzeugdurchsuchung fanden die Beamten Diebesgut im Gesamtwert von etwa 1.600 Euro, das aus dem Baumarkt stammte.

Weitere Ermittlungen, inzwischen auch mit Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei, ergaben, dass die aus Georgien und Russland stammenden Männer für Delikte dieser Art bereits einschlägig bekannt sind und deswegen von verschiedenen deutschen Justizbehörden gesucht wurden.

Als die Kriminalbeamten die Männer vorläufig festnahmen und auf ihre offensichtlichen Fehler in Bezug auf den Tatort hinwiesen, sorgte diese Information für Lachen und Heiterkeit bei ihnen. Sie fragen sogar nach einer Videoüberwachung, mutmaßlich um sich damit zu brüsten.

Das Lachen verging ihnen dann aber bei der Vorführung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Mittwoch beim Amtsgericht Gießen stattfand. Die zuständige Haftrichterin ordnete für beide Männer Untersuchungshaft wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr an. Sie kamen im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt.

Yasmine Hirsch, Pressesprecherin

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