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POL-OF: * Polizei stellt 135 Kilogramm Drogen sicher, Führerschein des Fahrers reichte nicht mehr aus - Autobahn 66
Bad Orb
Wächtersbach *

Offenbach (ots)

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Polizei stellt 135 Kilogramm Drogen sicher, Führerschein des Fahrers reichte nicht mehr aus - Autobahn 66 / Bad Orb / Wächtersbach

(neu) Bei dem Unfall am Dienstag auf der Autobahn 66 bei Bad Orb / Wächtersbach hat die Polizei am Ende 135 Kilogramm Marihuana sicherstellen können. Nach Auskunft der Ermittler könnte ursprünglich sogar noch etwas mehr Rauschgift in dem Wohnmobil transportiert worden sein, denn nach dem Crash platzten einige Tüten auf und ein geringer Teil Gras wurde "vom Winde verweht" beziehungsweise war nicht mehr auffindbar. Wie bereits berichtet, hatte gegen 11 Uhr ein Lastwagen aus Thüringen den Camper mit Berliner Kennzeichen auf der Standspur gestreift und völlig demoliert. Der Fahrer hatte sich in diesem Moment auf die Toilette zurückgezogen. Die Fahrbahn in Richtung Fulda und die angrenzende Böschung war nach dem Unfall zur Überraschung der hinzugerufenen Autobahnpolizei von 1-Kilogramm-Päckchen mit Marihuana regelrecht übersät. Ganz offensichtlich waren die Drogen in sämtlichen Hohlräumen und auch im Dach des Urlaubsmobils versteckt gewesen. Um die Unfallstelle gründlich abzusuchen und alles einzusammeln, war sogar der Einsatz der Bereitschaftspolizei notwendig. Im Gegensatz zu dem Berliner Fahrzeughalter, der bereits wegen Drogendelikten polizeibekannt ist, lagen über den 67 Jahre alten Fahrer und die 40 Jahre alte Beifahrerin bislang keine Erkenntnisse vor. Jetzt müssen sich beide allerdings mit dem Vorwurf der illegalen Einfuhr von Drogen auseinandersetzen und sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden. Kurios: Das Wohnmobil war so überladen, dass der 67-Jährige, der aufgrund seiner zahlreichen Einreisestempel im Pass als weit gereister Weltenbummler bezeichnet werden kann, keinen "ausreichenden" Führerschein hatte. Mit seiner Fahrerlaubnis durfte er nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen fahren; sein Camper lag aufgrund der außergewöhnlichen Ladung darüber. Angesichts der außergewöhnlich großen Menge an transportierten Drogen dürfte das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bei der Strafzumessung allerdings keine allzu große Rolle mehr spielen. ST/0818708/2021

Offenbach, 28.07.2021, Pressestelle, Rudi Neu

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