POL-OF: Polizei weist auf Wildunfallgefahren hin
Südosthessen (ots)
Polizei weist auf Wildunfallgefahren hin - Landesstraße 3116/Gemarkung Rodgau und Landesstraße 3178/ Gemarkung Bad-Soden Salmünster
(jm) Nach einem Wildunfall am Dienstagmorgen sowie am Mittwochabend im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Südosthessen will die Polizei auf die im Zuge der Zeitumstellung erhöhten Wildunfallgefahren hinweisen. Glücklicherweise sind bei den beiden Unfällen keine Personen verletzt worden. Es entstand allerdings an den beteiligten Kraftfahrzeugen ein Gesamtschaden von mehreren tausend Euro. Am Dienstagmorgen ereignete sich ein Wildunfall auf der Landesstraße 3116 von Babenhausen kommend in Fahrtrichtung Rodgau. In Höhe einer Firma querte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem Wild und dem VW-Multivan, der von einer 37 Jahre alten Frau aus Schaafheim gelenkt wurde.
Am Mittwochabend befuhr ein 27 Jahre alter Mann aus Steinau an der Straße die Landesstraße 3178 von Mernes nach Bad Soden-Salmünster. Hierbei kreuzte ein Reh die Fahrbahn und es kam zur Kollision. Das Reh verendete anschließend an der Unfallstelle. An der Fahrzeugfront des VW Passats entstand Sachschaden. Der Autofahrer blieb unverletzt. Bekannte Streckenabschnitte, an denen häufig Wildwechsel stattfindet, sind in der Regel mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder mit dem Verkehrszeichen "Wildwechsel" ausgeschildert. Die Polizei führt in diesen Bereichen auch immer wieder Verkehrskontrollen sowie Geschwindigkeitsmessungen durch, da sich Fahrzeugführer oftmals nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. In der wöchentlich vom Polizeipräsidium Südosthessen veröffentlichten Blitzermeldung werden Gefahrenstrecken entsprechend erwähnt.
Die Polizei empfiehlt auf den gekennzeichneten Wildwechselstrecken besonders achtsam und langsam zu fahren; schließlich reagieren Tiere nicht wie Verkehrsteilnehmer.
Besonders hoch ist die Wildunfallgefahr derzeit in der Früh, da die Hauptverkehrszeit aktuell in die Morgendämmerung fällt. Wenn Wildtiere sich im Bereich der Fahrbahn aufhalten oder die Straße plötzlich queren, sollte man auf jeden Fall abbremsen, hupen und das Licht am Fahrzeug abblenden; sofern dies möglich ist. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollte das Lenkrad festgehalten und möglichst die Fahrspur gehalten werden. In der Regel sind die Gefahren für den Verkehrsteilnehmer selbst und den Gegenverkehr bei Ausweichmanövern höher als der Zusammenstoß selbst.
Sollte es dennoch zum Unfall gekommen sein, sichern sie die Unfallstelle ab und verständigen sie umgehend die Polizei. Bei einem Unfall informiert die eingesetzte Polizeistreife grundsätzlich den zuständigen Jagdpächter, der sich dann um das verletzte oder gar verendete Wild kümmert.
Offenbach 04.04.2024, Pressestelle, Felix Geis
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