Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen
POL-WI: Informationen der Polizei rund um die Winter-Naherholungsgebiete
Wiesbaden (ots)
(pu)Die schöne Winterlandschaft der hessischen Höhenlagen lockte bereits über Silvester und am vergangenen Wochenende viele Einheimische und Ausflügler zum Wandern, Schlitten- oder Skifahren ein. Rund um Wiesbaden, Taunusstein und die umliegenden Ortschaften wurden die vorhandenen Parkplätze und Zufahrtswege dadurch viel zu stark frequentiert, was vielerorts zu Park-Chaos und gefährlichen Verkehrssituationen wie auch blockierten Rettungswegen führte. Die vielen Menschen auf den Hängen und Wegen machten es oft unmöglich, entsprechende Abstände zueinander einzuhalten. Dies wiederum rief die Ordnungsämter der Kommunen, wie auch letztlich die Polizei auf den Plan.
Am kommenden Wochenende werden folgende Zufahrtsstraßen und Parkplätze geschlossen bleiben:
-Oestrich-Winkel: Zufahrt zur Hallgarter Zange
-Taunusstein: Am Haferstück; Sportanlage Halberg und untere Parkplätze in Wehen, Zu- und Abfahrtswege zur Reit- und Tennissportanlage Seitzenhahn; Parkplatz der Firma Brita, Parkplatz SV Wehen Wiesbaden.
Folgende Zufahrtswege und Parkplätze werden verstärkt kontrolliert und können je nach Zulauf und Wetterlage geschlossen werden:
-Wiesbaden: Eiserne Hand, Hohe Wurzel und Platte
-Schlangenbad: Dreispitz
-Eltville: Der Wanderparkplatz Förster-Biller-Eiche bleibt offen, wird jedoch bei Vollauslastung geschlossen werden.
Die aufgeführten Örtlichkeiten sind nicht abschließend. Es können sich im Laufe des Wochenendes noch weiterreichende Sperrungen entwickeln. Die Einhaltung der entsprechenden Regeln und Vorschriften wird durch die örtlich zuständigen Behörden sowie durch die Bereitschaftspolizei kontrolliert.
Für dieses Wochenende erhoffen wir uns deshalb, dass Sie in Ihrem und dem Interesse Ihrer Lieben zu Hause bleiben oder die Natur rund um Ihren Heimatort genießen. Denn auch im Schnee sollten Menschenansammlungen unbedingt vermieden und Abstandregeln eingehalten werden. Auch sollte darauf geachtet werden, entsprechend ausgewiesene Rettungswege und Ortsdurchfahrten sowie Zufahrten zu den Parkplätzen für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
Rückfragen bitte an:
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