Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
POL-WE: Man lerne: Wer von der Polizei den Führerschein abgenommen bekommt, sollte nicht von deren Hof mit einem Auto wegfahren
Friedberg (ots)
Büdingen: Eine 53-jährige Büdingerin konnte es irgendwie nicht akzeptieren, dass sie ohne Führerschein kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Ihr Handeln führte zur Beschlagnahme ihres PKW. Nun kann sie damit schon mal nicht mehr fahren.
Am 10. März verlor eine Büdingerin An der Saline am frühen Morgen die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Der PKW prallte gegen ein Verkehrsschild, einen Ampelmast und schleuderte über eine Verkehrsinsel. Die 53-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Ihr Auto musste komplett zerstört abgeschleppt werden. Die Unfallursache könnte im vorangegangenen Alkoholkonsum der Büdingerin liegen. Ein Atemalkoholtest zeigte nach dem Unfall einen Wert von über 1,8 Promille bei ihr an. Die Fahrerin musste daher eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht sicherstellen, da die Büdingerin diesen bereits nach einer Trunkenheitsfahrt in 2017 abgeben musste. Damit durfte die 53-Jährige keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen, was sie offenbar wenig interessierte, da sie in 2018 ohne Führerschein fahrend erwischt wurde.
Nun folgte die Büdingerin am Mittwochabend der Vorladung der Polizei nach Büdingen, um zum Unfallhergang in Büdingen und dem Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis vernommen zu werden. Nach der Vernehmung verließ sie die Dienststelle und die Beamten trauten ihren Augen kaum, als sie kurz danach als Fahrerin eines PKW den Parkplatz der Dienststelle verließ. Sie stoppten die Frau, die nun zum weiteren Verstoß des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vernommen wurde. Anschließend konnte sie nicht wieder in das Auto steigen und davonfahren. Die Polizei beschlagnahmte das Auto nämlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Einziehung. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden das Ziel verfolgen, dass die Büdingerin es nicht wiederbekommt, um keine weitere Straftat damit begehen zu können.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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