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POL-WE: Zwei Gaststätten geschlossen, 9 Spielautomaten versiegelt, einmal Lüften in der Shisha-Bar

Friedberg (ots)

Büdingen: Zum wiederholten Male kontrollierten Ordnungsamt und Polizei am Donnerstagabend Gaststätten in Büdingen. Das Ergebnis lässt nur einen Schluss zu: Weitere Kontrollen werden folgen. Zwei Gaststätte schloss das Ordnungsamt direkt, insgesamt 9 Spielautomaten wurden versiegelt und dürfen nicht mehr genutzt werden und in einer Shisha-Bar stellten die Kontrolleure zu hohe CO Werte fest.

Insgesamt acht Gaststätten prüfte das Ordnungsamt Büdingen mit Unterstützung der Polizei am Donnerstagabend. In einer Gaststätte drohte die Situation dabei zu eskalieren, denn der Inhaber war mit der Schließung seiner Gaststätte durch die Kontrolleure so gar nicht einverstanden. Ein fehlender Notausgang ließ diesen jedoch aus Sicherheitsgründen keine andere Wahl. Vom Inhaber umgeworfene Geldspielautomaten und in den Flug versetzte Stühle änderten an der Schließung nichts. Glücklicherweise kam es bei den Wutausbrüchen des Inhabers nur zu Sachschäden. Inzwischen meldete der Inhaber sein Gewerbe beim Ordnungsamt ab.

Eine weitere Gaststätte schloss das Ordnungsamt, nachdem sich der Verdacht auf einen illegalen Geldspielbetrieb ergab. Die Geldspielgeräte wurden zudem versiegelt, um einen weiteren Betrieb auszuschließen.

In einer Shisha-Bar stellten die Kontrolleure im Bereich des Vorglühofens in einem Arbeitsraum einen zu hohen CO Wert fest. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation wurden die Räumlichkeiten durchgelüftet und eine weitere Nutzung des Arbeitsraumes untersagt. Langfristig muss der Inhaber hier nachrüsten, eine Lüftungsanlage und einen CO-Melder installieren und das Personal schulen, um eine Gesundheitsgefahr für Mitarbeiter und Gäste auszuschließen. Im Gastraum waren die CO-Warner bereits vorhanden und zeigten keine erhöhten CO-Konzentrationen an.

Ein fehlender Jugendschutzaushang, Mängel bei den Feuerlöschern und Fehler beim Nichtraucherschutz konnten in einer anderen Gaststätte festgestellt werden, die auch ihre Lüftungsanlage nicht eingeschaltet hatte.

Zu wenig und ungeschultes Personal, sowie Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden Folgen für eine Büdinger Bar haben. Shishatabak, der gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstieß, und Spielerkarten stellen die Kontrolleure in einer weiteren Bar sicher. Auch drei Geldspielautomaten mussten hier versiegelt werden, da die Art des hier vorgefundenen Betriebes nicht zulässig war.

Einen weiteren, schlicht unzulässig aufgestellten, Geldautomat versiegelte das Ordnungsamt in einer weiteren Gaststätte.

Nur in zwei Gaststätten, die zur Nachkontrolle aufgesucht wurden, konnten die Kontrolleure am Donnerstagabend keine Verstöße feststellen.

Der Schutz der Gäste und Mitarbeiter steht im Vordergrund der Gaststättenkontrollen. Vom Jugendschutz, den Brandschutz, den ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bis zur Verhinderung illegalen Glücksspiels decken solche Kontrollen unzählige Rechtsbereiche ab und fordern damit ein großes Wissensspektrum bei den Ordnungsamtsmitarbeitern, in deren Zuständigkeit diese in der Hauptsache fallen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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