Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
POL-WE: +++ Drogenversand per Weinflasche: Polizei bittet um Beachtung +++
Friedberg (ots)
Ein 71-jähriger Mann aus dem Wetteraukreis erlitt nach dem Probieren des Inhalts einer Rotweinflasche starke Kreislaufprobleme. Rettungskräfte brachten ihn kurz darauf mit Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus.
Was war passiert?
Am Sonntag, 09. Februar war dem Mann nach dem Entkorken die seltsame, gelbliche Farbe des vermeintlichen Rotweins, sowie dessen sonderbarer Geruch aufgefallen. Beim anschließenden Probieren bemerkte er zudem einen stark chemischen Geschmack, woraufhin er die Flüssigkeit sofort wieder ausspuckte. Nur einen Augenblick später waren dann die genannten Gesundheitsbeeinträchtigungen eingetreten, woraufhin Familienangehörige den Rettungsdienst verständigten.
Im Rahmen einer toxikologischen Untersuchung stellte sich nun heraus, dass die Flasche offensichtlich manipuliert worden war und flüssige Betäubungsmittel in hoher Konzentration enthielt. So wurde im Labor unter anderem MDMA (steht für die chemische Verbindung 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin; Hauptbestandteil der Partydroge "Ecstasy") nachgewiesen.
Woher stammt die Flasche?
Das Friedberger Rauschgiftkommissariat hat nun die Ermittlungen übernommen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand war die Flasche über einige Umwege unbeabsichtigt in den Besitz des 71-Jährigen gelangt. So waren nicht zustellbare Warensendungen, die zudem einem ursprünglichen Absender nicht mehr zugeordnet werden konnten, durch ein Paketermittlungszentrum an Gewerbetreibende versteigert worden. So erwarb die hier betroffene Flasche der Höchstbietende als Teil eines Konvoluts an Alkoholika, der sie wiederum in der Annahme, es handele sich um Rotwein, an den 71-Jährigen veräußerte.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Flasche durch einen Betäubungsmittelhandel versandt-, und mit einer falschen Absenderadresse versehen worden war. Aus bislang nicht bekannten Gründen erreichte sie jedoch den vorgesehenen Empfänger nicht und landete beim Auktionator.
Empfehlungen der Polizei:
Bei einem ungewöhnlichen Geruch oder Erscheinungsbild sollte immer von einer Verköstigung Abstand genommen-, und die Ware bei dem gewerblichen Verkäufer reklamiert bzw. umgetauscht werden.
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Tobias Kremp
Pressesprecher
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